Zi-Berechnung zum Zero Pay Day

Bis Jahresende müssten 125 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte entfallen!

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Praxis
Der 15. November ist der „Zero Pay Day“ für Ärzte. Wenn von diesem Tag an bis Jahresende alle Praxen ihre Türen schließen würden, müssten rund 125 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte entfallen, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ausgerechnet.

Allein bei Kindern und Jugendlichen wären dies mehr als zehn Millionen entfallende Arzt-Patienten-Kontakte. In der Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen wären es mehr als 41 Millionen und bei den Älteren ab 70 Jahren rund 32 Millionen – davon etwa zwei Millionen Kontakte von Heimbewohnern. Besonders stark betroffen wären chronisch Kranke Patienten. So schätzt das Zi, dass 14 Millionen terminierte Praxisbesuche bei Diabetikern, 12 Millionen aufgrund von Rückenschmerzen, rund neun Millionen wegen Asthma oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und mehr als sieben Millionen aufgrund von koronaren Herzkrankheiten nicht mehr stattfinden könnten.

„Aber auch die Akutversorgung wäre stark betroffen, wenn die Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzten enden würde, ab dem 16. November weiterhin quasi ohne Honorar zu arbeiten. Allein bei akuten Atemwegserkrankungen würden über 12 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte entfallen müssen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. „In der ambulanten ärztlichen Versorgung klafft eine Finanzierungslücke von 1,8 Milliarden Euro. Das spürt jede einzelne Praxis. Trotzdem kümmern sich die 152.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiterhin täglich um ihre Patientinnen und Patienten."

Budgetgrenzen in der Arztpraxis

Am  15. November 2023 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den „Zero Pay Day“ ausgerufen. Das ist der Tag, an dem die in Deutschland  niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte statistisch gesehen kein Geld mehr für die meisten GKV-Behandlungen erhalten. Der Anteil der vertragsärztlichen Leistungen, der nicht vergütet wird, liegt laut zi aktuell bei rund zehn Prozent.

Das Zi hat die Schätzungen auf Grundlage der Leistungsinanspruchnahme im 4. Quartal 2022 vorgenommen. Dazu dienten die bundesweiten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Abrechnungsdaten gemäß § 295 SGB V.  

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