Bis zu drei Jahre Haft für Korruption bei Ärzten

ck/dpa
Korruption im Gesundheitswesen soll einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wie die "Berliner Zeitung" (Mittwoch) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) berichtet, sieht dieser die Einführung des neuen Straftatbestandes der "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" vor.

Das Verbot betreffe nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also auch Psychotherapeuten oder Apotheker. Hintergrund des Vorhabens ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor gut zwei Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Unter Schwarz-Gelb war ein erster Vorstoß für eine Neuregelung gescheitert.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.