Blaue Flecken sind ein Indiz
Oft sind Zahnärzte und ihre Mitarbeiterinnen die Personen, denen die kaum wahrnehmbaren Verletzungen im Gesicht, Hals oder im Mund der Opfer als erste auffallen - kleine Einblutungen der Augenbindehaut, kleine blaue Flecken oder ein ein- oder durchgerissenes Lippenbändchen.
Hat der Zahnarzt solche Spuren von Gewalt ausgemacht, sollte er seine Patienten behutsam darauf ansprechen. "Er sollte ihnen die Möglichkeit einer gerichtlichen verwertbaren zahnärztlichen Dokumentation der Verletzungen erläutern und den Opfern bei weiteren Schritten behilflich sein", sagt Dr. Antje Köster-Schmidt, von der Landeszahnärztekammer Hessen, die zu diesem Thema auch Seminare veranstaltet.
„Im Umgang mit Betroffenen, denen von den nächsten Angehörigen, Ehepartnern oder Lebensgefährten Gewalt angetan wurde, ist ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl erforderlich", sagt Köster-Schmidt. "Die zahnärztliche Dokumentation ist in diesen Fällen eine Maßnahme, die den Opfern mehrere Handlungsoptionen offen hält. Sie müssen nicht sofort Anzeige erstatten, haben aber bei wiederholten Übergriffen etwas gegen den Täter oder die Täterin in der Hand."
In Deutschland wird statistisch mehr als jeder dritten Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt am eigenen Körper angetan. Die höchste Dunkelziffer wird im Bereich häuslicher Gewalt vermutet.
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