Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion

BMG: „Ärztliche Approbationsordnung ist in finaler Abstimmung“

pr
Politik
Zur Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung betont das Bundesgesundheitsministerium: Die Novelle ist in der finalen Abstimmung. Die Finanzierung der Kosten für die Ausbildung liege bei den Ländern.

Anlass der Aussagen ist eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an die Bundesregierung. Im Streit um die Novelle der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) wollte die Fraktion den aktuellen Stand erfragen. Die ÄApprO befinde sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der finalen Abstimmung, heißt es in der ausführlichen Antwort der Bundesregierung auf den Katalog von insgesamt 37 Fragen. Danach solle die geplante Verordnung dem Bundeskabinett und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Ärzteschaft sei über die Bundesärztekammer und zahlreiche ärztliche Verbände intensiv in das Verfahren einbezogen worden.

Ein großer Knackpunkt bei der Umsetzung der Reform ist die Finanzierung. Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung den Entwurf trotz eines Dissens mit den Ländern zu einem Ergebnis führen werde und ob die Regierung eine finanzielle Unterstützung der Länder plane. Hier heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ärztliche Ausbildung an Hochschulen stattfindet. Die Finanzierung der Kosten hochschulischer Ausbildungen liegt nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bei den Ländern.“ Festgehalten wird in der Antwort auch, dass die Bundesregierung an ihren Plänen festhalte, „die Reform des Medizinstudiums zum Abschluss zu bringen". Die reformierte ÄApprO solle nach den derzeitigen Plänen zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten.

Die neue ÄApprO soll zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten

Von Beginn an, so heißt es in der Antwort weiter, seien die Länder eng in den Prozess der Reform des Medizinstudiums eingebunden worden. In den Jahren 2021 und 2022 hätten zudem vertiefte Gespräche auf Staatssekretärs- und Fachebene stattgefunden, in denen Inhalte und Finanzierung der Reform besprochen worden seien. Von Bundesseite sei dabei deutlich gemacht worden, dass sich der Bund an der Finanzierung der Mehrkosten nicht beteiligen würde. In den Gesprächen sei es insbesondere gelungen, durch eine Verständigung mit den Ländern auf eine teilweise modifizierte Umsetzung des „Masterplan Medizinstudium 2020“ die Kostenfolgen deutlich zu verringern und zugleich die Substanz der Reform „ganz überwiegend“ zu erhalten. Die Ausgestaltung des Kapazitätsrechts und Entscheidungen über die Anzahl der Studienplätze fielen in die Zuständigkeit der Länder. Aktuell prüfe die Bundesregierung, ob und wie sie die Länder bei der Einrichtung weiterer Studienplätze unterstützen könne.

Vor Kurzem hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) davor gewarnt, dass die finanziellen Folgekosten der Novelle nicht allein von den Bundesländern getragen werden könnten.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.