Kassenärztliche Bundesvereinigung

BMG gibt grünes Licht für Übergangsregelung zur eAU

von ck/pm
Praxis
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat der Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer Übergangsregelung für die zum 1. Januar geplante elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zugestimmt.

Vertragsärzte müssen erst spätestens ab Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln - vorausgesetzt der GKV-Spitzenverband willigt in eine solche Regelung ein. Mit ihm muss die KBV nun die Details vereinbaren.

Vielen Ärzten fehlt noch die Technik

„Nach dem positiven Votum des Ministeriums erwarten wir von den Krankenkassen, dass sie zügig einer solchen Regelung zustimmen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Ansonsten werden viele Ärzte ab Januar keine Krankschreibungen ausstellen können, weil die nötige Technik nicht bereitsteht“, betonte Vize-Chef Dr. Stephan Hofmeister. 

Die Praxis muss elektronisch übermitteln, sobald sie es kann

Nach den Vorgaben des BMG darf die Übergangsregelung längstens bis zum 30. September nächsten Jahres laufen. Zugleich sollte bei der Anpassung des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt werden, „dass eine Nutzung verbindlich erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Praxis geschaffen wurden und damit bereitstehen“, zitiert die KBV aus das BMG. 

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wären Ärzte ab Januar 2021 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu versenden. Der Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten würde dann entfallen. 

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