BMG steht Renditeorientierung von iMVZ kritisch gegenüber
Auf die Fragen der CDU/CSU-Fraktion hat für die Bundesregierung das BMG geantwortet und macht deutlich, dass sie den Wirtschaftsbereich von iMVZ kritisch sieht und sich daher eine weitere gesetzliche Regulierung vorbehält.
Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von iMVZ an der ambulanten Versorgung seien daher bereits in der Vergangenheit einige Male gesetzlich eingeschränkt worden, heißt es in der Antwort (Drucksache 20/5166). Die Annahme dahinter:
Der Betrieb von iMVZ könne schon eine Gefahr für die Integrität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Berufsausübung darstellen und mit Verdrängungseffekten zulasten niedergelassener Ärzte einhergehen. Zudem könne damit die Gefährdung einer ausgewogenen flächendeckenden Versorgung verbunden sei.
Anteil von iMVZ an der zahnärztlichen Versorgung beträgt 0,5 bis 0,9 Prozent
In der ambulanten zahnärztlichen Versorgung wird demnach der Versorgungsanteil der iMVZ bundesweit auf 0,5 bis 0,9 Prozent beziffert. In der ambulanten ärztlichen Versorgung wird für das Land Bayern ein ähnlicher Versorgungsanteil von 0,5 bis 1 Prozent errechnet.
Für die zahnärztliche Versorgung geht aus den Gutachten vor, darunter auch ddas von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Auftrag gegebene Gutachten des IGES Instituts, dass sich die Zahl der investorenbetriebenen MVZ-Praxen seit dem Jahr 2015 von 11 auf 207 erhöht hat. Die Zahl der nicht-investorenbetriebenen MVZ-Praxen ist in demselben Zeitraum von 76 auf 793 angestiegen. Laut aktueller Zahlen der KZBV zeichnet sich allerdings ab, dass sich die Dynamik ungebremst fortsetzt: Der Anteil der iMVZ an allen MVZ belief sich Ende 2021 bereits auf gut 27 Prozent.
Zur regionalen Verteilung teilt das BMG mit: 2019 lag der Anteil der Standorte von zahnärztlichen MVZ im städtischen Raum über dem Anteil der dort lebenden Bevölkerung, während die Standortverteilung der Berufsausübungsgemeinschaften in etwa der Bevölkerungsverteilung entsprach.
BMG bestätigt: iMVZ entstehen vor allem in Ballungsgebieten
Ein ähnliches Ergebnis zeigt sich bei der Verteilung der Zahnarztstellen. Sie verteilen sich zu 54 Prozent (nicht-investorenbetriebene MVZ) beziehungsweise zu 67 Prozent (investorenbetriebene MVZ) auf kreisfreie Großstädte – obwohl dort nur 29 Prozent der Gesamtbevölkerung leben. Dagegen verteilen sich die Zahnarztstellen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften in etwa proportional zur regionalen Verteilung der Bevölkerung.
Zur Frage nach den Effekten beziehungsweise den Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Leistungserbringung durch iMVZ hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Die Unions-Fraktion bemerkte zur ihrer Anfrage (Drucksache 20/4778), dass für sie „insbesondere die Tendenz zur Über- und Fehlversorgung und den Aufbau von MVZ-Kettenstrukturen“ eine Gefahr darstellt. Das IGES-Gutachten sehe darüber hinaus keinen nennenswerten Beitrag von iMVZ zur Versorgung ländlicher Räume und vulnerabler Patientengruppen.