Referentenentwurf

BMG will kostenlose Schnelltests wiedereinführen

ak
Gesellschaft
Ab nächster Woche soll voraussichtlich wieder jeder Bürger mindestens einen kostenlosen Schnelltest machen dürfen. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.

Am 11. Oktober endete die Möglichkeit für alle, sich kostenlosen testen zu lassen. Nur für alle diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, blieb das kostenfreie Testangebot bestehen.

Testen sollen sich auch Geimpfte

Aufgrund es aktuellen Infektionsgeschehen und zur Pandemiebekämpfung sei es erforderlich, die „regelmäßige Inanspruchnahme von Testmöglichkeiten zu gewährleisten“, begründet das BMG die Wiedereinführung der kostenlosen Tests. Dies sei besonders relevant, da sich auch geimpfte Personen mit SARS-CoV-2 infizieren können, keine Symptome aufweisen und „damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen".

Dem Bund entstehen pro eine Million Testungen Kosten in Höhe bis zu acht Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und Sachkosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Als weiterer Leistungserbringer sollen zusätzlich nur noch Sanitätshäuser und Drogerien beauftragt werden, nicht mehr weitere Anbieter.  

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