gematik

Braucht das E-Rezept als Papierdruck die Arztunterschrift?

LL
Praxis
Das E-Rezept kommt langsam an bei Patienten und Praxen. Immer noch treten hier und da Fragen zur korrekten Anwendung auf. Die gematik gibt Antworten.

Eine Frage in den FAQ lautet: Stimmt es, dass (Zahn)Ärzte und (Zahnärzt)innen den E-Rezept-Papierausdruck unterschreiben müssen? Darauf antwortet die gematik klar mit Nein. Denn der Papierausdruck sei kein rechtsgültiges Dokument und nicht das Rezept, auch nicht mit Unterschrift. Die Apotheke benötige lediglich den aufgedruckten Rezeptcode, um auf das E-Rezept im Fachdienst zugreifen zu können.

Die digitale Verordnung wird mit der Signatur in der Telematikinfrastruktur (TI) verschlüsselt gespeichert, heißt es weiter. In der Apotheke werden dann mit dem ausgedruckten Code die Rezeptdaten abgerufen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Signatur und Arztname sorgten in den Apotheken für Probleme, denn es gibt Abweichungen, die ein Retaxrisiko darstellen, meldet der Branchendienst Apotheke adhoc. Der Fachdienst für E-Rezepte soll sicherstellen, dass es nicht zu Abweichungen bei den Angaben kommen kann. Die Anforderung lautet daher: Es sollen nur E-Rezepte ausgestellt werden, bei denen die formale Anforderung erfüllt ist.

Weitere relevante Fragen rund um die Anwendung des E-Rezepts sind in den FAQ aufgelistet.

Für wen bleibt die Papierform?

Es gibt Patientinnen und Patienten, die sich mit der Digitalisierung schwertun und die App der gematik für die elektronischen Anwendungen noch nicht nutzen. Für sie ist es wichtig, immer noch einen Papierdruck mit der Medikation in die Hand zu bekommen.

Wer die App nutzt, kann von der Geschwindigkeit profitieren, berichten Zahnärzte, die das E-Rezept bereits erfolgreich einsetzen: Die Verordnung geht dann noch schneller, da der Ausdruck entfällt und Folgerezepte auch ohne Praxisbesuch übermittelt werden können.

Mit der Versichertenkarte als neuem Einlöseweg soll das E-Rezept alltagstauglicher werden, zum Jahreswechsel wird die Nutzung Pflicht. Privatversicherte können voraussichtlich ab Sommer das E-Rezept nutzen.

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