Pilotpraxen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein

E-Rezept: Flächendeckende Nutzung stufenweise

pr
Das elektronische Rezept (E-Rezept) kommt – und zwar stufenweise ab 1. September in Pilotpraxen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Auf diesen Fahrplan haben sich die Gesellschafter der gematik jetzt einstimmig geeinigt.

Über die Regionen hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und deren regionale Leistungserbringerorganisationen bereits abgestimmt. Weitere Abstimmungen erfolgen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Die KZBV hatte sich schon lange dafür ausgesprochen, dass Anwendungen der Telematikinfrastuktur grundsätzlich in Modellregionen unter echten Bedingungen ausgetestet werden sollten und begrüßte das jetzt beschlossene Vorgehen. Auch die BZÄK bewertete das erzielte Ergebnis positiv.

2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer

Wie die gematik mitteilte, werden die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt sei angedacht, drei Monate später - nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben - in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen. 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts.

Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezepts seien die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, von der Möglichkeit der Ausstellung Gebrauch zu machen. Die Krankenkassen seien heute schon, die Apotheken spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit dazu in der Lage, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen.

verpflichtende Einführung zum 1. September ist vom Tisch

„Unsere Bedenken wurden gehört: Eine automatische und verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September in zwei Bundesländern ist vom Tisch,“ sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Vielmehr werde es ab Anfang September eine freiwillige Teilnahme von Pilotpraxen geben – und das unter klaren Rahmenbedingungen, die entscheidend dafür seien, wann und wie der weitere Rollout erfolge.

Grundsätzlich werden die jeweiligen Rollout-Phasen erst dann umgesetzt, wenn alle abgestimmten Qualitätskriterien erreicht werden und dies von den Gesellschaftern auch so festgestellt wird, heißt es bei der KBV weiter. So erfolge frühestens drei Monate nach Start der ersten Phase und auch nur dann, wenn ein gemeinsamer Beschluss über den erfolgreichen Abschluss getroffen werde, der Einstieg in die nächste Phase mit sechs weiteren Bundesländern beziehungsweise KV-Regionen ebenfalls auf freiwilliger Basis. Genauso gehe es dann flächendeckend weiter.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete den Beschluss der gematik als „Durchbruch für die Digitalisierung“. Das E-Rezept sei ein Gewinn für Patienten, Ärzte und Apotheker. Es sei der Beginn der überfälligen digitalen Revolution im Gesundheitssystem.

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