Brexit: Muster 80/81 gilt bis Ende 2020
Am 1. Februar ist das Vereinigte Königreich offiziell aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Damit tritt ab sofort das verhandelte Austrittsabkommen in Kraft, das eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht, in der die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter angewendet werden (zum Beispiel für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende).
Bis zum Ablauf dieses Jahres keine Änderungen!
Für die Versorgung von Patienten, die im Vereinigten Königreich krankenversichert sind und in Deutschland behandelt werden möchten, bedeutet dies, dass sie bis zum 31. Dezember 2020 auch weiterhin über die etablierten Verfahren (Muster 80/81) behandelt werden können. Für die Praxen ergeben sich somit bis zum Ablauf dieses Jahres keine Änderungen, hebt die KZBV hervor. Über die Regelungen ab 2021 werden die KZBV und die KZVen die Praxen rechtzeitig informieren.