Urteile

BSG sagt Nein zu höheren Ärztehonoraren

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sg/dpa
Nachrichten
Sachsen-Anhalts Kassenärzte wollten mehr Geld, weil im Land viele alte Menschen leben, die häufiger krank sind. Die obersten Sozialrichter lassen das nicht gelten - ein Signal auch für andere Bundesländer.

Sachsen-Anhalts niedergelassene Ärzte können nicht mit einem deutlichen Einkommensplus rechnen. So urteilt das Bundessozialgericht. Die Ärzte hatten wegen der häufigeren Erkrankung der im Schnitt auch älteren Menschen in Sachsen-Anhalt einen größeren Anteil am bundesweiten Budget gefordert - und es vom Landesschiedsamt auch zugesprochen bekommen.

Das Plus sei unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, urteilten die obersten Sozialrichter in Kassel. Das Landesschiedsamt müsse nun die Steigerung für 2013 neu berechnen, auf der Grundlage des Jahres 2012. 

Das Bundessozialgericht schloss sich damit einer Entscheidung des Landessozialgerichts von Sachsen-Anhalt aus dem November 2013 an. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) war in Revision gegangen, so dass in Kassel erneut verhandelt wurde.  

Steigerung der Vergütung abhängig vom Vorjahr

Die Bundesrichter stellten klar, dass die jährliche Steigerung der Vergütung nicht unabhängig vom Vorjahr festgesetzt werden darf. Das dürfe auch nicht mit der Begründung geschehen, dass die Vergütung in den Vorjahren im Vergleich zu anderen Regionen zu gering ausgefallen sei, wenn man die Erkrankungshäufigkeit betrachte.  

Das Bundessozialgericht teilte mit, dass es auch in anderen Regionen Forderungen nach höheren Vergütungen für Ärzte gibt, etwa in Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe.   

Nach Einschätzung der KV Sachsen-Anhalt bedeutet die Entscheidung einen Rückschlag auch für andere Bundesländer, in denen die Erkrankungshäufigkeit überdurchschnittlich sei: "Die Vertragsärzte bleiben dadurch die Bittsteller gegenüber den Geldgebern", erklärte der KV-Vorstandsvorsitzende Burkhard John.

Auswirkungen auf Nachbesetzung der Praxen

Wenn für die ambulante Versorgung der Versicherten in Sachsen-Anhalt auch weiterhin deutlich zu geringe Mittel zur Verfügung stünden, würden sich die Probleme in der Versorgung und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Vertragsarztpraxen weiter verstärken, fügte er hinzu.  

Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen begrüßte das Urteil dagegen. Es sei "ein wichtiges Signal dahingehend, dass sich das Ärztehonorar an den realen Gegebenheiten und nicht am Wunschdenken von Ärztevertretern orientieren soll", sagte GKV.Sprecher Florian Lanz der dpa

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