Bürokratieabbau in der Pflege
Die in der Zeit von September 2013 bis Januar 2014 erprobten Vorschläge zur Vereinfachung der Pflegedokumentation werden in Berlin der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Lutz Stroppe: „Was Pflegekräfte wirklich brauchen, ist Zeit für die Pflege. Wir müssen die bürokratischen Belastungen deshalb auf das Maß reduzieren, das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist. Weniger Bürokratie bei der Pflegedokumentation entlastet Pflegekräfte und pflegende Angehörige und schafft mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe: die Pflege. (...)“
Modellbögen von Mitarbeitern aus der Pflege getestet
Im Rahmen des Projekts „Praktische Anwendung des Strukturmodells - Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ haben 26 stationäre Pflegeeinrichtungen und 31 ambulante Pflegedienste Modellbögen für eine einfachere Dokumentation im praktischen Alltag getestet. Die Modellbögen sind zuvor von der Ombudsfrau für Entbürokratisierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch, zusammen mit maßgeblichen Akteuren in der Pflege entwickelt worden.
Der Praxistest zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege wurde von Trägerorganisationen und Verbänden, Kostenträgern, Medizinischem Dienst sowie den Ländern und Verbraucherverbänden unterstützt, heißt es in einer Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Bereits mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz seien einige Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege umgesetzt worden, heißt es weiter. So ist das Verfahren bei den Qualitätsprüfungen der ambulanten Pflegedienste vereinfacht worden. Die Bewilligung und Abrechnung der häuslichen Krankenpflege, das Genehmigungsverfahren bei Pflegehilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind laut BMG-Mitteilung heute weniger bürokratisch ausgestaltet.
Der schriftliche Abschlussbericht des Projekts werde im März 2014 vorliegen.
Anmerkung der Redaktion:
Auf dem 1. Deutschen Pflegetag in Berlin hatten Juristen auf ein neuesPapier("Kasseler Erklärung", Januar 2014) der Juristischen Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation hingewiesen. Darin heißt es im Fazit:
"Im Ergebnis kann deshalb festgestellt werden, dass im stationären Bereich - unter den oben angebrachten Voraussetzungen - grundsätzlich auf Einzelleistungsnachweise hinsichtlich der grundpflegerischen Leistungen verzichtet werden kann. Für den ambulanten Bereich kann dieses Vorgehen bezogen auf die Einzelleistungsnachweise nicht gelten, da diese gleichzeitig als „Abrechnungsbelege“ dienen."