Bürokratieabbau: Über 40 Maßnahmen, zehn Milliarden Euro Entlastung
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent beziehungsweise 15 Milliarden Euro sowie den messbaren Zeitaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung um mindestens 10 Milliarden Euro zu senken. Dabei soll jedes Ressort entsprechend seinem Verursachungsbeitrag zu diesen Zielen beitragen. Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf transparent gemacht werden.
Seit November 2025 hat die Regierung bereits mehr als 40 Maßnahmen zum Bürokratierückbau beschlossen, die zu einer jährlichen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro führten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7659 vom 18. August 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Zu den zentralen Schritten gehören verkürzte Aufbewahrungsfristen für steuerliche Buchungsbelege, der Wegfall des Hotelmeldescheins sowie die Zulassung elektronischer Arbeitsverträge und Zeugnisse.
Eine „One in, two out“-Regel steht aber noch aus
Die Regierung will außerdem ein digitales Bürokratieportal einrichten, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium durchführen, Dokumentationspflichten abbauen, Statistikpflichten reduzieren, Förderverfahren standardisieren und elektronisch bearbeiten sowie Antragsförderungen möglichst durch Pauschalen ersetzen.
Eine konkrete Entscheidung zur Ausgestaltung einer „One in, two out“-Regel stehe allerdings noch aus. Die Bundesregierung habe den Anwendungsbereich der bisherigen Regel bereits erweitert, heißt es in der Antwort dazu. Ressortscharfe Ergebnisse für die Gesetzesvorhaben bis einschließlich des ersten Halbjahres 2026 würden voraussichtlich im Herbst vorliegen.
Zum Stichtag – 5. Mai 2025 – verursachten demnach alle bestehenden Gesetze und Regeln in Deutschland für die Unternehmen zusammen jährliche Bürokratiekosten von rund 60 Milliarden Euro.


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