Krankenhausreform

Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

pr
Gestern haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte zur Klinikreform geeinigt. Kliniken sollen Vorhaltepauschalen erhalten. Es soll mehr Qualität und Spezialisierungen geben und ein Transparenzgesetz ist geplant.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder gestern auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt und bleiben damit bei ihrem selbstgesteckten Zeitplan. Die Reform soll zum 1. Januar 2024 starten. Im Zentrum steht unter anderem, dass Kliniken künftig unabhängig von der Zahl der konkret behandelten Patienten Vorhaltepauschalen erhalten sollen, 60 Prozent der Kosten sollen darüber abgedeckt werden. Ferner soll es ein Transparenzgesetz geben, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden. 14 von 16 Ländern stimmten dem Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu. Bayern votierte dagegen und Schleswig-Holstein enthielt sich. Über die Sommerpause soll nun ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.

Lauterbach spricht von einer „Revolution“

Lauterbach kommentierte die Einigung so: „Das ist eine Revolution. Ich bin sehr dankbar, dass wir uns heute auf detaillierte Eckpunkte einigen konnten. Ich bin sehr zufrieden mit den Ergebnissen.“

Die wichtigsten geplanten Regeln sind unter anderem:

  • Die Krankenhäuser sollen künftig eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörde der Länder zugewiesen wurden. Die Qualitätsziele sollen durch Leistungsgruppen und dafür hinterlegte Qualitätsvoraussetzungen erreicht werden. Ausgangspunkt sollen die Vorarbeiten in Nordrhein-Westfalen sein. Damit soll die Vorhaltung von Strukturen unabhängig von Leistungserbringung zu einem großen Teil gesichert werden.

  • Frühestens ab dem Jahr 2024 sollen die Länder den Krankenhäusern Leistungsgruppen als Grundlage für die Vorhaltefinanzierung zuweisen, die sich zunächst neben den fünf ergänzenden, fachlich gebotenen Leistungsgruppen der Infektiologie, Notfallmedizin, speziellen Traumatologie, speziellen Kinder- und Jugendmedizin und der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie an dem NRW-Modell orientieren.

  • Geplant ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen soll (Transparenzoffensive). Dafür soll der Bund die Krankenhäuser Versorgungsstufen (Leveln) zuordnen sowie die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent darlegen. Dazu solle es ein eigenes Gesetz geben. Dieser Punkt war bis zuletzt sehr umstritten.

  • Die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung soll bei den Ländern liegen. Unberührt soll die primäre Verpflichtung der Länder zur Vorhaltung einer bedarfsgerechten Krankenhausstruktur sowie zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in diese Struktur sein.

  • Die Reform soll ein lernendes System darstellen, das heißt, es sind Überprüfungsschritte enthalten und nach fünf Jahren soll es eine umfassende Evaluation geben.

  • Sektorenübergreifenden Versorgern (Level Ii-Krankenhäusern) soll eine zentrale Rolle bei der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung zukommen. Hierunter können laut Eckpunktepapier bettenführende Primärversorgungszentren (PVZ), Regionale Gesundheitszentren (RGZ), integrierte Gesundheitszentren oder andere ambulant-stationäre Zentren fallen. Sie sollen sich regelhaft aus dem stationären Bereich, insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entwickeln. Sie können aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entstehen oder neu vorgesehen werden. Die Standorte der Level II-Krankenhäuser sollen wesentlicher Bestandteil in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Gesundheitsberufe sein. Die Planungshoheit dafür soll in der Zuständigkeit der Länder liegen.

Bund und Länder würden über den Sommer hinweg nun den Gesetzentwurf schreiben, kündigte Lauterbach im Anschluss an die Einigung vor der Presse an. In der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung für den Gesetzesentwurf seien Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Das bei den Ländern umstrittene Transparenzregister zur Qualität der einzelnen Kliniken sei für Anfang 2024 geplant. Dies sei eine Initiative, die der Bund alleine stemmen werde. Ende Oktober solle der Gesetzesentwurf dann vorgelegt werden.

Trotz der Einigung gebe es weiter offene Fragen, heißt es in Presseberichten. Lauterbach habe den Ländern keine weiteren Finanzmittel vor dem Start der Reform in Aussicht gestellt, wie die Länder es verlangt hatten. Er prophezeite auch, dass noch viele Kliniken in die Insolvenz gehen würden, bevor die Reform wirke. Der Bund werde aber die Forderungen der Länder noch einmal prüfen.

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