Bundesärztekammer fordert mehr Professionalität in der Teststrategie
In einem Statement fordern die Autoren, aus den Erfahrungen der vergangenen Infektionswellen zu lernen, um zeitnah mit anlassbezogener niedrigschwelliger Testung die medizinisch erforderliche Diagnostik, das Kontaktpersonenmanagement und insbesondere den Schutz vulnerabler Gruppen sicherstellen zu können. Mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter und fordern sie eine sachgerechte Reaktion auf dynamische Entwicklungen. Das gelte auch im dritten Jahr der Pandemie.
Im Einzelnen empfehlen die Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Testungen für eine bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung sollten Vorrang haben: Eine medizinische Indikationsstellung sollte durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, und zwar unter Berücksichtigung klinischer Konsequenzen aus der Diagnose. Dazu gehören etwa Personen mit einem Risiko für schwere Krankheitsverläufe (wie Ältere, Personen mit Komorbiditäten oder Immunsupprimierte).
Testungen zum Schutz vulnerabler Gruppen sollten in ausreichender Menge vorgehalten werden: Das betreffe Personen, die in Alten- und Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern versorgt werden. Sie sollten - soweit medizinisch erforderlich - mit geeigneten Testkonzepten geschützt werden. Dazu sollten auch genügend PCR-Testkapazitäten aufrechterhalten werden.
Die Testinfrastruktur sollte professionalisiert werden: Dazu sollte der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten wiederhergestellt werden. SARS-CoV-2-Tests sollten nur von medizinischem Fachpersonal unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchgeführt werden.
Bürgertests und anlasslose Massentestungen sollten im aktuellen Testkonzept keinen Platz haben. Selbsttestungen durch Laien sollten jedoch weiterhin möglich sein.
Die Coronavirus-Testverordnung und -Surveillanceverordnung sollten fortgeführt werden: Zur Finanzierung der weiterhin erforderlichen Testung asymptomatischer Personen in besonderen Fällen mit Handlungskonsequenz und dem Schutz vulnerabler Gruppen sollte die Coronavirus-Testverordnung über die Gültigkeit hinaus weitergeführt werden.
Zur Finanzierung der weiterhin erforderlichen Nachuntersuchung primär positiver Proben auf SARS-CoV-2-Varianten sollte die Coronavirus-Surveillance-Verordnung über die Gültigkeit hinaus fortgeführt werden. Generell plädieren die Autoren dafür, nachhaltige Surveillancekonzepte für Infektionserkrankungen parallel zu etablieren.