Bundesgesundheitsminister will Widerspruchslösung bei Organspende
"Ich bin für eine doppelte Widerspruchslösung", sagte Spahn der "Bild" . Nur so könne die Organspende zum Normalfall werden. Eine solche Neuregelung stelle zwar einen Eingriff des Staates "in die Freiheit des Einzelnen" dar. Doch seien alle bisherigen Versuche der Politik, die stark zurückgegangene Zahl der Organspender wieder zu erhöhen, ohne Erfolg geblieben. "Doppelt" meint dabei, dass sowohl die Angehörigen nach dem Tod widersprechen können als auch jeder Bürger selbst zu Lebzeiten eine Organentnahme (nach seinem Tod) ablehnen kann.
Einen eigenen Gesetzentwurf, zusätzlich zum geplanten Organspende-Gesetz, werde er dazu allerdings nicht in den Bundestag einbringen. "Diese Diskussion sollten wir im Bundestag führen. Dort gehört das Thema hin", sagte der Minister. Spahn forderte auch Kanzlerin Angela Merkel (ebenfalls CDU) dazu auf, in die Diskussion über die Organspende einzusteigen: "Ich bin sehr gespannt auf ihre Meinung", sagte Spahn.
Die Zahl der Spender war dramatisch gesunken
Pro Jahr stehen etwa 10.000 Patienten auf der Warteliste für ein neues Organ. 2017 gab es aber nur 767 Organspender. Das geplante neue Organspende-Gesetz soll die Lage bessern. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte Spahn bereits am vergangenen Donnerstag an die Bundestagsfraktionen geschickt.
In dem Entwurf steht, dass "Entnahmekrankenhäuser" in Zukunft - über Pauschalen und Zuschläge - mehr Geld für Leistungen im Zusammenhang mit einer Organspende bekommen sollen. Für Kosten, die durch die Nutzung der notwendigen Infrastruktur rund um eine Organspende entstehen, soll es ebenfalls Zuschläge geben.
Mehr Rechte und Freiheiten für Transplantationsbeauftragte
Zusätzlich setzt der Entwurf bei den Organisationsstrukturen an. Durch Überlastung im Klinikalltag sei die Aufgabe, mögliche Organspender an die Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden, bislang "in den Hintergrund gedrängt" worden - das soll sich ändern.
Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten, die es bereits in vielen Krankenhäusern gibt , mehr Rechte und Freiheiten bekommen. Zur Entlastung soll es eine deutschlandweit einheitliche "Freistellungsregelung" geben, die sie von Routineaufgaben entbindet. Außerdem sollen sie leichteren Zugriff auf Patientenakten erhalten.