Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bundeskabinett beschließt einheitliche Notbremse

von ak
Politik

Für Schulen ist der Inzidenzwert ab 200 entscheidend

Die Notbremse gilt auch für Kitas, aber die Länder können eine Notbetreuung ermöglichen. Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von aktuell 20 auf 30 Tage zu erhöhen.

Das Gesetz wird zeitlich begrenzt

Mit der Gesetzesänderung wird die Bundesregierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Sie gilt derzeit bis zum 30. Juni 2021.

Quelle: Gesetzesentwurf: „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

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