Bundesrat berät Versorgungsgesetz

sg
Der Bundesrat hat in einem ersten Durchgang das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beraten. Anders als die Bundesregierung hält er das Gesetz für zustimmungsbedürftig, da die Länder finanziell daran beteiligt werden.

Der Bundesrat beschloss daher unter anderem, dass der Anspruch auf ein Zweitmeinungsverfahren nicht auf planbare operative Eingriffe beschränkt werden, sondern auf andere nicht-operative Behandlungen erweitert werden soll. Um eine qualitativ hochwertige Erbringung der Zweitmeinung zu unterstützen, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anforderungen an die Abgabe einer Zweitmeinung und an die Leistungserbringer festlegen.

Ausgehend von der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2014 soll der GKV-Spitzenverband Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit fördern. Und bei der Vergabe der Fördermittel durch den Innovationsfonds sollen die Empfehlungen der gemeinsamen Landesgremien besondere Berücksichtigung finden.

Zusätzliche Aufgaben für den G-BA

Vorhaben, die sektorenübergreifende Versorgungsformen umsetzen, sollen bei der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel besondere Berücksichtigung finden. Hierbei soll der G-BA auch auf eine angemessene regionale Verteilung achten.

Der Bundesrat will auch, dass der Innovationsausschuss vor einer Entscheidung die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder anhört. Antragsberechtigt sollen auch anerkannte Praxisnetze sein. Pharma-Unternehmen und Medizinprodukthersteller soll dieses Recht dagegen entzogen werden. Im Innovationsausschuss fordern die Länder ein Mitberatungsrecht. Dieses Recht soll durch die Vertreter der Länder ausgeübt werden, die von der Gesundheitsministerkonferenz benannt werden.

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