Bundesrat billigt TSVG
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das TSVG wie geplant in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Vorhaben am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen. In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat nun, dass diese Änderungen mit den Ländern im Vorfeld nicht erörtert worden sind.
Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich brächten. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen. Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die förderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie. Neben der Kritik begrüßt der Bundesrat aber, dass auch seine Forderungen aufgegriffen wurden.
Beispielhaft nennt er die MVZ-Regelung im zahnärztlichen Bereich: Um bereits bestehenden Konzentrationsprozessen in der zahnärztlichen Versorgung entgegenzuwirken, ist die Gründung von MVZ deshalb künftig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Gesetzgeber greift auch zenrale Forderungen der KZBV auf
Abschaffung der Degression,
Einführung einer Mehrkostenregelung in der kieferorthopädischen Versorgung,
Schaffung einer Rechtsgrundlage für das bundesmantelvertragliche Gutachterverfahren,
Erhöhung der Festzuschüsse bei Zahnersatz.