Bundesrechnungshof will Förderungsvereinbarung prüfen
Nachdem bereits Bundestagsabgeordnete mehrerer Fraktionen im Gesundheitsausschuss Bedenken zur Unabhängigkeit der UPD angemeldet hatten ( die zm berichteten ), nimmt nun der Bundesrechnungshof die Vorgänge bei der gGmbH ins Visier.
Wie der BRH gegenüber den zm bestätigte, werde er "den GKV-Spitzenverband in Kürze schriftlich um eine Kopie der Fördervereinbarung mit der UPD/Sanvartis bitten". Die rechtliche Grundlage für die Anforderung ist § 95 (Auskunftspflicht) der Bundeshaushaltsordnung (BHO) :
(1) Unterlagen, die der Bundesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.
(2) Dem Bundesrechnungshof und seinen Beauftragten sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Kritisiert werden sowohl Qualitätsmängel bei der Patientenberatung als auch Intransparenz bei der Verwendung der Fördermittel, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete.