Bundesregierung will Angriffe auf Ärzte und Einsatzkräfte härter bestrafen
Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden immer wieder zum Ziel von Angriffen, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens". Betroffen sind laut Bundesjustizministerium Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.
Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr und bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.
Übergriffe nehmen zu
Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nehmen Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen zu. „Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft. Damit senden wir ein klares Signal: Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet“, sagte Hubig.
Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, das Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet. Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt (BKA) aber noch zu.
Der neue Gesetzentwurf sieht daher weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.
Besonderer Schutz auch für Ärzte
Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.








