Bundestag beschließt das nächste Digitalisierungsgesetz
"Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester", erklärt Spahn zum neuen "Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz" (DVPMG).
Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten. Zwar muss es noch ein zweites Mal im Bundesrat besprochen werden, aber es bedarf keiner Zustimmung durch die Länderkammer.
Neuerungen für die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Versicherte sollen die Möglichkeit bekommen, ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen künftig vergütet werden. Außerdem sollen Datenschutz und Informationssicherheit von DiGAs durch verpflichtende Zertifikate gestärkt werden.
Ab 2023 sollen Versicherte und Leistungserbringer digitale Identitäten erhalten. Hiermit sollen sie sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher authentifizieren können. Die elektronische Gesundheitskarte soll künftig nur als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher dienen.
Auch sollen DiGAs künftig von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet werden. Die bestehenden teilelektronischen Modellvorhaben werden abgelöst.
Mit dem DVPMG erhält die gematik den Auftrag, einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.
gematik: erstes ePA-Upgrade für einen TI-Konnektor
Telemedizin soll ausgebaut werden
Die Telemedizin soll stärker eingebunden werden. So soll die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt werden. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Außerdem sollen telemedizinische Leistungen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden.