GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Bundestag beschließt nahezu unveränderte GKV-Finanz­reform

mg
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) trotz massiver Kritik vieler Gesundheitsverbände ohne große Änderungen verabschiedet.

Das Parlament nahm gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gegen das Votum der Oppositionsfraktionen in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung an. Die Fraktionen der CDU/CSU und Die Linke hatten jeweils einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden acht Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen (Details dazu weiter unten).

Zusatzbeitrag für Versicherte steigt 2023

Der Gesetzentwurf sieht neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben. Der variable Zusatzbeitrag für Versicherte wird 2023 steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des sogenannten Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz festlegen. Gerechnet wird mit einer Anhebung um 0,3 Prozentpunkte. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll für 2023 um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren.

Lauterbach lobt Gesetz als „große Leistung”

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich in zwei Stufen anteilig mit einem Solidarausgleich an der Stabilisierung der Beitragssätze beteiligen. Dazu werden die Liquiditätsreserven weiter abgeschmolzen. Zugleich soll die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert werden. Dadurch sollen Mittel frei werden für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen.

Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Sparvorgaben. So soll die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei Neupatienten abgeschafft werden. Für die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, wird eine zeitlich unbefristete Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vorgesehen. Die Auswirkungen dieses Vergütungsanreizes sollen evaluiert werden. Es soll analysiert werden, inwieweit durch die offenen Sprechstunden tatsächlich ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung erzielt wird. Geplant ist mit der Reform auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte.

Gespart werden soll außerdem bei Arzneimitteln. Für 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel eingeplant. Ferner wird das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert. Der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöht, auf zwei Jahre befristet. Vorgesehen sind überdies angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Für den Krankenhausbereich ist geplant, dass ab 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Die Koalition brachte 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf 4 Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten.

Auf die komplette Abschaffung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten, die als wenig erfolgreich eingeschätzt worden war, wird verzichtet. Stattdessen soll die Regelung reformiert werden mit einem zielgenaueren Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Die Neuregelung soll zudem evaluiert werden.

Regierung lehnt höheren Bundeszuschuss ab

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates für eine weitergehende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der GKV ab. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor. Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einen dynamisierten jährlichen Bundeszuschuss sowie für 2023 einen Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro.

In der Erwiderung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es, der Bund beteilige sich durch die Gewährung eines weiteren Bundeszuschusses in Höhe von zwei Milliarden Euro sowie eines Darlehens in Höhe von einer Milliarde Euro in erheblichem Maße an der finanziellen Stabilisierung der GKV im Jahr 2023. Das Bundesgesundheitsministerium werde bis Ende Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung vorlegen.

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