Änderung im Infektionsschutzgesetz

Bundestag beschließt neue Corona-Richtwerte und Impfstatusabfrage

ak
Gesellschaft
In Zukunft soll die Hospitalisierungsrate die entscheidende Kennzahl in der Pandemie für sein und nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz.

Die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der aufgenommenen COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, ist der neue wesentliche Maßstab im Kampf gegen die Pandemie, entschied der Bundestag. An ihr sollen sich im Herbst und Winter die Schutzvorkehrungen orientieren. Damit löst sie die 7-Tage-Inzidenz ab. Aber sie wird weiterhin als Kennzahl mitberücksichtigt.

Weitere Indikatoren sind:

Weitere Indikatoren sind:

  • nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen

  • verfügbare intensivmedizinische Behandlungskapazitäten

  • die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Personen

Darüber hinaus wurde eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus in bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel in Kitas, Schulen und Pflegeheimen beschlossen. Die Auskunft über den Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die neue Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes erhielt eine mehrheitliche Zustimmung: Sie wurde mit 344 Jastimmen, 280 Neinstimmen und einer Enthaltung angenommen. Der Bundesrat soll am Freitag der Gesetzesänderung zustimmen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.