Bundestag beschließt neue Corona-Richtwerte und Impfstatusabfrage
Die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der aufgenommenen COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, ist der neue wesentliche Maßstab im Kampf gegen die Pandemie, entschied der Bundestag. An ihr sollen sich im Herbst und Winter die Schutzvorkehrungen orientieren. Damit löst sie die 7-Tage-Inzidenz ab. Aber sie wird weiterhin als Kennzahl mitberücksichtigt.
Weitere Indikatoren sind:
Weitere Indikatoren sind:
nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen
verfügbare intensivmedizinische Behandlungskapazitäten
die Zahl der gegen COVID-19 geimpften Personen
Darüber hinaus wurde eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus in bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel in Kitas, Schulen und Pflegeheimen beschlossen. Die Auskunft über den Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die neue Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes erhielt eine mehrheitliche Zustimmung: Sie wurde mit 344 Jastimmen, 280 Neinstimmen und einer Enthaltung angenommen. Der Bundesrat soll am Freitag der Gesetzesänderung zustimmen.