Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Bundestag verlängert Frist bis Ende September

pr/KZBV/pm
Der Bundestag hat einer weiteren Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Die Frist läuft jetzt bis Ende September.

Der Bundestag hat am Freitag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt. Für den Antrag stimmten in namentlicher Abstimmung die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und - trotz Kritik - die der Grünenfraktion. Die Abgeordneten der übrigen Fraktionen erklärten sich dagegen.

Verlängerung gilt für weitere drei Monate bis Ende September

Die erneute Verlängerung gilt gemäß den Vorgaben im Infektionsschutzgesetz nun für weitere drei Monate bis einschließlich September 2021. Ohne erneuten Beschluss des Bundestages würde sie anschließend automatisch enden. Es steht dem Bundestag zudem frei, die epidemische Lage von nationaler Tragweite früher aufzuheben. Ob vor der Bundestagswahl noch eine weitere Verlängerung oder die Aufhebung beschlossen wird, ist derzeit offen.

Die Feststellung der epidemischen Lage gilt als Voraussetzung für verschiedene Sonderbefugnisse von Bundesregierung und Ländern. Insbesondere gibt sie dem Bundesgesundheitsministerium das Recht, neben Anordnungen direkt - das heißt ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat - bestimmte Rechtsverordnungen zu erlassen. Das betrifft unter anderem die Verordnungen zum Testen und Impfen, zur Sicherstellung der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung sowie zur Einreise nach Deutschland. Solche Rechtsverordnungen treten grundsätzlich mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage außer Kraft - abhängig von der jeweiligen gesetzlichen Verordnungsermächtigung teils aber auch "spätestens" ein Jahr, nachdem die epidemische Lage aufgehoben wurde.

Antrag der FDP auf Beendigung wurde abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP, mit dem diese die epidemische Lage ab dem 30. Juni geordnet beenden wollte. Die Voraussetzungen für eine weitere Verlängerung lägen nicht mehr vor, hieß es in der FDP-Vorlage. Auch ein Antrag der Grünen, der das Infektionsschutzrecht "rechtsstaatlich und zukunftssicher" novellieren und das "derzeit bestehende Regelungsdurcheinander" auflösen wollte, wurde abgelehnt.

Zur Begründung für den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite heißt es im Bundestagsbeschluss, dass die Gefahren der Pandemie in Deutschland und in Europa weiter bestehen würden. Die pandemische Situation werde nach wie vor noch verschärft durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus, die Grund zur Besorgnis gäben.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.