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Bundesweit fehlen noch 130.000 Kita-Plätze

eb/dpa
Nachrichten
Ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder fehlen bundesweit weiter 130.000 Plätze. Bis zum 1. August 2013 würden insgesamt voraussichtlich 750.000 Plätze für unter Dreijährige benötigt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.

Derzeit liege die Zahl der Kita-Plätze bei 620.000. Landsberg rechnet trotzdem damit, dass in zwölf Monaten für die weitaus meisten Berechtigten ein Platz zur Verfügung steht. "Nicht in jedem Fall wird es aber möglich sein, das Kind in die Wunsch-Kita der Eltern zu bringen", schränkte er ein. Damit kämen auf die betroffenen Väter oder Mütter auch Fahrzeiten zu. Vor allem in einigen Großstädten wird nach Landsbergs Worten weiter nach geeigneten Gebäuden gesucht. Deshalb müssten einige bürokratische Vorgaben in der Bauordnung abgeschafft werden. "Wer heute in einer Stadt eine Kita bauen will, braucht einen eigenen Spielplatz, obwohl der öffentliche Spielplatz eventuell gleich daneben ist", kritisierte er. Dringend müssten zudem neue Tagesmütter gewonnen werden. Auch in diesem Bereich sei vieles falsch gelaufen. So seien Tagesmütter seit dem 1. Januar 2012 sozialversicherungspflichtig. Früher hätten Erwerbslose bis zu zwei Kinder betreuen können, ohne dass ihnen die Einkünfte aus dieser Tätigkeit angerechnet worden seien. Größere Anstrengungen der Wirtschaft gefordertNach Landsbergs Ansicht sind jetzt vor allem größere Anstrengungen der Wirtschaft erforderlich, um die angepeilte Quote von 39 Prozent bei den Kita-Plätzen zu erreichen. Unternehmen sollten mehr als bisher eigene Kindergärten bauen. Kleinere Firmen könnten sich etwa zusammentun, um gemeinsam eine Tagesmutter fest einzustellen. Dafür gebe es sogar staatliche Fördermittel. Eine ausreichende Kinderbetreuung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn die Wirtschaft ständig klage, sie brauche wegen des Fachkräftemangels auch junge Mütter, "dann muss sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch etwas bieten", verlangte er. Die Unternehmen könnten nicht nur darauf verweisen, dafür sei der Staat zuständig. Nach dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz haben von August 2013 auch Eltern von Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

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