CED richtet klare Forderungen an die EU-Politik
Für länderübergreifende Belange der Zahnärzte setzt sich der CED in Brüssel ein – mit dem Augenmerk ganz nah am Versorgungsalltag. Zu aktuellen Themen gaben jetzt die Delegierten in Stellungnahmen klare und EU-weit konsentierte Standpunkte auf der letzten Vollversammlung Ende Mai in Wien ab:
Werbung für Gesundheitsleistungen:
Der CED fordert für die Werbung klare Regeln. Gesundheitsversorgung sei keine Handelsware und unterliege nicht der marktgesteuerten Logik von Angebot und Nachfrage anderer reglementierter Berufe. Reglementierung dürfe daher nicht als Hindernis für den Binnenmarkt und den Wettbewerb gesehen werden, sondern als eine Möglichkeit, die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Werbung für zahnärztliche Leistungen:
muss die Rechte des Patienten respektieren;
muss klar, redlich und wahrheitsgemäß sein und darf nicht irreführend sein;
muss deutlich als solche kenntlich gemacht sein;
darf keine unrealistischen Ergebnisse versprechen;
darf keine unnötigen Behandlungsbedürfnisse wecken
darf nicht unlauter oder respektlos gegenüber dem Berufsstand und Kollegen sein.
Online-Bewertung von Zahnärzten:
Der CED empfiehlt zudem klare Qualitätskriterien für Zahnarztbewertungsportale. Dazu gehört:
Internetbasierte Inhalte sollten die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und die EU-Datenschutz-Grundverordnung einhalten, nach der die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise erfolgen muss;
Bewertungen von Dienstleistern sollten nur durch Patienten erfolgen, um falsche, unausgewogene und subjektive Kommentare zu verhindern, die verletzend und irreführend sein können;
Die Identität des Betreibers der Online-Plattform ist eindeutig dargelegt;
Die Kontaktdaten des Plattformbetreibers werden angegeben;
Finanzielle Unterstützer der Webseite werden angegeben;
Werbung und Inhalt werden klar getrennt;
Es wird eine personenbezogene Zahnarztsuche angeboten;
Verfasser von Beiträgen sollten vom Betreiber der Online-Plattform durch ein geeignetes Registrierungsverfahren oder ein anderes elektronisches Identifizierungsverfahren identifiziert werden können. Die Online-Bewertungen können anonym bleiben;
Alle Beiträge werden überprüft und gegebenenfalls editiert oder gelöscht;
Es wird Schutz gegen irreführende Aussagen und beleidigende Kommentare geboten;
Betroffene Zahnärzte haben die Möglichkeit zu Gegendarstellung und/oder Widerspruch;
Die Kommentierung von Bewertungen sollte immer möglich und nicht nur für das Subskriptionsmodell offen sein;
Im Fall von bösartigen Informationen/Inhalten sollte der Zahnarzt weitere Informationen erhalten, die es ihm gestatten, sein berufliches Ansehen und seinen Ruf zu verteidigen
Kontinuierliche berufliche Fortbildung:
Die Regelung der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung sollte nach Auffassung des CED weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten bleiben. Dazu fordert er:
Etwaige Interessenkonflikte von Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen müssen offengelegt werden. Die wissenschaftliche Grundlage der Inhalte einer Maßnahme sollte im Einklang mit dem Berufskodex stehen und nicht durch kommerzielle Erwägungen verzerrt werden. Eingebettete Werbung und direkte Verweise auf Firmen sind im inhaltlichen Kontext einer Fortbildungsmaßnahme unangebracht und sollten vermieden werden. Die Lehrkräfte müssen den Teilnehmern gegenüber finanzielle oder sonstige Interessen offenlegen.
Kontinuierliche berufliche Fortbildung sollte eng mit den beruflichen Anforderungen verbunden sein und klinische und nicht-klinische Aspekte sowie dazugehörige Fähigkeiten wie digitale Kompetenzen und Kommunikation abdecken. Zahnärzte sind selbst für die Auswahl der für sie am besten geeigneten Fortbildungsangebote verantwortlich. Sie treffen ihre Wahl ausgehend von den Inhalten, klinischen/wissenschaftlichen oder sonstigen beruflichen Aktivitäten.
Medizinprodukteverordnung:
Die neue Medizinprodukteverordnung (MDR) soll ab dem 26. Mai 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Zwar befürwortet der CED die damit verbundenen Systemverbesserungen, äußert jedoch Bedenken, was die reibungslose Umsetzung der Verordnung angeht. Das betrifft vor allem die Umsetzung neuer Klassifizierungsregeln für alle Medizinprodukte und die systemweite Verfügbarkeit und Kapazität der Benannten Stellen.
Der CED warnt: Unsicherheiten bei der Auslegung der Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung könnten zu Versorgungsengpässen bei Medizinprodukten führen. Einige Produkte könnten nach Mai 2020 nicht auf dem Markt verfügbar sein, wenn ihre Klassifizierung und/oder Zulassung sich verzögert. Um die Umsetzung der Verordnung bis Mai 2020 abzuschließen, fordert der CED die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, ausführliche Anleitungen zu den Klassifizierungsregeln zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die erforderlichen Systeme einsatzbereit sind. Die neuen Notifizierungsstellen sollten personell angemessen ausgestattet sein, um ihre Tätigkeit Anfang Herbst 2019 aufzunehmen.
Weißbuch zur Mundpflege:
Mundgesundheit muss als Teil des allgemeinen Gesundheitszustands betrachtet werden.
Der Zuckerkonsum ist der Hauptrisikofaktor für Zahnkaries und muss reduziert werden, um die Zähne zu schützen. Die EU sollte durch bewusstseinsfördernde Kampagnen weiterhin eine Reduktion von freiem Zucker im Produktionsprozess von Nahrungsmitteln/Getränken anstreben.
Die EU sollte Bürger über Mundkrebs, die Bedeutung der Früherkennung und Präventionsmaßnahmen informieren.
Die EU sollte europaweit in bewusstseinsfördernde Maßnahmen investieren, um Bürger über die Wichtigkeit der Mundgesundheit, einer gesunden Lebensweise und den Weg dorthin zu informieren.
Prävention und Gesundheitsförderung in der Ausbildung und Berufspraxis von medizinischem Fachpersonal, einschließlich Zahnärzten, sollte Priorität haben.