Bundeszahnärztekammer

Corona-Hygienepauschale bis Ende März verlängert

ck/pm
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern haben sich erneut auf die Verlängerung der Corona-Hygienepauschale – jetzt bis zum 31. März 2022 – verständigt.

Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 49. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird.

Beschluss Nr. 49 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen Covid-19-Hygiene-Pauschale

∗ PKV und Beihilfe unterstützen mit der Verlängerung der sog. Hygienepauschale die Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Bewältigung der hierdurch bedingten pandemiebedingten Mehrkosten."

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