Bundesgesundheitsministerium

Corona-Impfverordnung bis zum 7. April verlängert

ck
Nach der sechsten „Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung" soll der Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 über den 31. Dezember hinaus bis zum 7. April 2023 verlängert werden.

Leistungen die zwischen dem 1. Januar und dem 7. April 2023 erbracht werden, sollen dann allerdings nicht mehr aus Bundesmitteln, sondern von der GKV und teils von den privaten Krankenversicherungen finanziert werden.

Ab dem 8. April 2023 entfällt die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung im Hinblick auf den Anspruch auf Schutzimpfungen, weshalb dann wesentliche Teile außer Kraft gesetzt werden, einschließlich der Regelungen zum Leistungsanspruch und zu den berechtigten Leistungserbringern (§§ 1 bis 4 CoronaImpfV). Die Coronavirus-Impfverordnung selbst soll bis Ende 2024 Bestand haben.

Überdies sollen die von den Ländern betriebenen Impfzentren und mobilen Impfteams nicht mehr vom Bund hälftig finanziert werden. Beschlossen wurde in einem fachfremden Antrag auch, dass Apotheker im Rahmen der Regelversorgung künftig gegen Corona impfen dürfen.

Die Verordnung soll am 21. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die derzeit gültige Coronavirus-Impfverordnung würde zum Jahresende auslaufen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.