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Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes

Berlin macht tägliches Zähneputzen in Kitas zur Pflicht

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Politik
Das Land Berlin hat erstmals verbindliche Vorgaben zur täglichen Zahnpflege in Kindertagesstätten geschaffen – und folgt damit endlich den langjährigen Forderungen der zahnärztlichen Selbstverwaltung.

Die Novellierung des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) wurde am 4. Dezember 2025 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und ist am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit stärkt Berlin „endlich den Stellenwert zahnmedizinischer Prävention, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (LAG Berlin).

Das verpflichtende Zähneputzen in Kitas sowie die Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sollen dazu beitragen, frühkindliche Karies weiter einzudämmen und gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Widerspruchslösung für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kitas. Anstelle der bisherigen ausdrücklichen Einwilligung der Eltern ist die Teilnahme nun grundsätzlich vorgesehen, sofern kein Widerspruch erfolgt.

Berliner Bildungsprogramm muss neue Vorgaben nun konkretisieren

Für die praktische Umsetzung kommt dem Berliner Bildungsprogramm eine zentrale Rolle zu. Es muss die neuen gesetzlichen Vorgaben konkretisieren und für Kita-Träger und pädagogische Fachkräfte alltagstauglich ausgestalten. Entscheidend ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal, den Zahnärztlichen Diensten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den in der Gruppenprophylaxe tätigen Fachkräften der LAG Berlin.

„Die gesetzliche Verankerung der täglichen Zahnpflege ist ein wichtiger Schritt für die Prävention im Kita-Alltag. Sie eröffnet Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund bessere Chancen auf eine gesunde Entwicklung“, betont Andreas Dietze, Geschäftsführer der LAG Berlin. Auch die Zahnärztekammer Berlin begrüßt die Neuregelung ausdrücklich.

Präsident Dr. Karsten Heegewaldt spricht von einem lange überfälligen Schritt, nachdem das Zähneputzen in Kitas insbesondere während und nach der Corona-Pandemie stark vernachlässigt worden sei: „Das Thema Zähneputzen in der Kita war in unseren Augen lange ein Sorgenkind. Wir haben uns für das verpflichtende Zähneputzen in der Kita in unzähligen Gesprächen mit der Politik und in den entsprechenden Gremien eingesetzt. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Politik dieses wichtige Anliegen gesetzlich und damit für die Kitas verbindlich verankert hat.“

Aus Sicht der KZV Berlin ist die Entscheidung ein klares Bekenntnis zur Prävention. „Die zahnmedizinische Prävention ist ein absolutes Erfolgsmodell in der Medizin und wir freuen uns sehr, dass unserem Wunsch, das Zähneputzen in Kindertagesstätten verpflichtend zu machen, nun nachgekommen wurde. Gerne unterstützen die zahnärztlichen Einrichtungen bei der Umsetzung. Darüber hinaus müssen wir gemeinsam mit der Politik und freien Trägern noch Konzepte erarbeiten, wie die Zahngesundheit von Kindern, die nicht in einer Kita betreut werden, unterstützt werden kann“, so Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Berlin.

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