Critical Medicines Act verabschiedet
Der „Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln“ zielt insbesondere auf Versorgungssicherheit bei Medikamenten wie Antibiotika, Insulin und Schmerzmitteln ab.
Krisenfeste Lieferketten schaffen und mehr selbst produzieren
Ein Baustein ist die Schaffung widerstandsfähiger Lieferketten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Critical Medicines Act (CMA) den Mitgliedstaaten vor, bei öffentlichen Vergabeverfahren „die Diversifizierung und die Widerstandsfähigkeit der Arzneimittelversorgungsketten“ zu fördern.
Im Falle einer hohen Abhängigkeit von einem einzigen oder einer begrenzten Anzahl von Drittländern verpflichtet der CMA öffentliche Auftraggeber dazu, die Herstellung in der EU zu bevorzugen.
Ein weiteres Element ist die Steigerung und Modernisierung von EU-Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel oder deren Wirkstoffe. Dazu haben sich Rat und Parlament auf einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln sowie schnellere administrative Unterstützung geeinigt. Darüber hinaus sollen Projekte zur Herstellung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten von einer schnelleren Genehmigung profitieren.
Bei der Bevorratung solidarisch vorgehen
Auch darauf haben sich die EU-Gremien verständigt: Wenn Mitgliedstaaten von Unternehmen verlangen, Notvorräte zu halten, haben siesicherzustellen, dass dies die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in anderen Ländern der EU nicht beeinträchtigt. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Informationen über Notvorräte kontinuierlich austauschen.
Künftig wird es einfacher für Mitgliedstaaten, ihre Kräfte bei der Beschaffung kritischer Arzneimittel zu bündeln. So haben Parlament und Rat die Mindestanzahl an Mitgliedstaaten, die notwendig ist, um einen Antrag auf gemeinsame Beschaffung an die Kommission zu stellen, von neun auf fünf gesenkt.
Europas unverzichtbarer Sicherheitsgurt
„Das Gesetz über kritische Arzneimittel ist Europas unverzichtbarer Sicherheitsgurt: Es beugt Engpässen vor, verringert die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten und stärkt die Produktion vor Ort, um die öffentliche Gesundheit zu schützen“, kommentierte EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi die Entscheidung.
Die Bürgerinnen und Bürger in der EU müssten jederzeit Zugang zu den Arzneimitteln haben, die sie benötigten, fügte er hinzu. „Dieses Gesetz wird dazu beitragen, dies zu gewährleisten.“
Nächste Schritte: Nach der vorläufigen politischen Entscheidung muss der CMA nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden.


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