Das E-Rezept kommt: Was Zahnarztpraxen wissen müssen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihre Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI) um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt: Die neue Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis” informiert detailliert und anschaulich über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Zugleich werden konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung genannt.
Ab 1. Januar 2022 wird E-Rezept Pflicht
In ein paar Monaten wird das E-Rezept künftig das Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel ersetzen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Es wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden.
Der Zugriff wird über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token” gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token”) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.
Leitfaden der KZBV zum E-Rezept:
Leitfaden der KZBV zum E-Rezept:
www.kzbv.de/elektronisches-rezept.1392.de.html - external-link-new-window www.kzbv.de/telematik-und-it.60.de.html - external-link-new-window
„Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis”,
„Telematikinfrastruktur - ein Überblick”,
„Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)”,
„Notfalldatenmanagement (NFDM)” sowie ein Leitfaden zum
Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen).