Das haben die Delegierten beschlossen
Im Rahmen ihrer dreitägigen Hauptversammlung (HV) vom 12. bis 14. Oktober in Berlin stimmten die Delegierten über zahlreiche eingebrachte Anträge ab.
Anträge können von einem Delegierten selbst, vom Bundesvorstand, von einem Landesvorstand oder von mindestens 20 Mitgliedern des Verbandes gestellt werden. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen. Stimmgleichheit wird als Ablehnung gewertet.
Alle HV-Beschlüsse bis zum Jahr 2014 sind auf derWebsite des FVDZveröffentlicht.