DVG durchläuft erste Lesung im Bundestag

"Das ist schon ein Systembruch!"

ck/pr
Der Bundestag hat am 27. September den Entwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beraten. In der Kritik stand vor allem die Erstattungsfähigkeit von Gesundheits-Apps per Genehmigung durch die Kassen.

Die Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen per Genehmigung durch die Krankenkassen, das heißt, ohne den zwingenden Verordnungsvorbehalt durch die Leistungserbringer, kritisierte Dirk Heidenblut (SPD): „Das ist schon ein Systembruch!" Da die Gesundheits-Apps Auswirkungen auf den Behandlungsprozess hätten, forderte er, dass auch die Ärzte als Verordnungsgeber einbezogen werden, da sonst die gesamte Behandlung gefährdet sein könne.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar (SPD), kritisierte die Frage der Erstattungsfähigkeit digitaler Anwendungen durch Entscheidungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ferner rügte sie die im Regierungsentwurf vorgesehene Förderung von Innovationen durch Krankenkassen: „Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht zur Start-up-Förderung da, und wenn, dann überhaupt nur in ganz, ganz engen Grenzen und unter strengen Vorgaben."

Die Fraktionen FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen bemängelten unter anderem Defizite im Bereich Datenschutz, -souveränität und IT-Sicherheit - ­ ein Punkt, der auch zur Herausnahme der Regelungen über die elektronische Patientenakte im Regierungsentwurf geführt hatte. DIE LINKE. äußerte zudem ebenfalls scharfe Kritik an den Regelungen zur Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen sowie zu Investments zur Förderung von digitalen Innovationen durch die Krankenkassen.

Das Digitale Versorgung-Gesetz

  • Versicherte erhalten Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen: Es wird ein Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen und ein Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte etabliert, mit dem über die Leistungserbringung in der Regelversorgung entschieden wird.

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) wird erweitert: Es werden Apotheken und Krankenhäusern Fristen zum Anschluss an die TI gesetzt. Weitere Leistungserbringer erhalten die Möglichkeit sich freiwillig anzuschließen (Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegeeinrichtungen).

  • Telemedizin wird gestärkt: Telekonsilien werden in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Videosprechstunde werden vereinfacht.

  • Verwaltungsprozesse werden durch Digitalisierung vereinfacht: Der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann elektronisch erfolgen. Zudem dürfen Kassen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren. Der Einsatz des elektronischen Arztbriefes wird weiter gefördert und die Voraussetzungen für die elektronische Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in den Regelwerken der Selbstverwaltung geschaffen.

  • Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen wird ermöglicht: Krankenkassen können die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und dazu im Rahmen des Erwerbs von Investmentvermögen bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen.

  • Innovationsfonds wird fortgeführt und weiterentwickelt: Die Förderung über den Innovationsfonds wird bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich fortgeführt. Das Förderverfahren wird an mehreren Stellen weiterentwickelt. Zudem kann zukünftig die Entwicklung von Leitlinien über den Innovationsfonds gefördert werden.

  • Verfahren zur Überführung in die Regelversorgung wird geschaffen: Es wird ein Verfahren geschaffen, mit dem nachweislich erfolgreiche Versorgungsansätze aus Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung überführt werden.

  • Regelungen zur Datentransparenz werden weiterentwickelt: Bestehende gesetzliche Regelungen zur Datentransparenz im Kontext der Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen zu Forschungszwecken werden erweitert und die Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdaten-zentren weiterentwickelt.

Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte – zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Richtung geben und sie im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer vorantreiben“ – zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Als Termin für die öffentliche Anhörung zum DVG ist der 16. Oktober 2019 geplant.

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