Das kann weg!

sg
Praxis
Häufig wird die Ruhephase während des Jahreswechsels genutzt, um Belege, Quittungen
und Rechnungen zu ordnen. Aber nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, darf vernichtet werden, warnt der Bund der Steuerzahler.

So müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher von Unternehmen zehn Jahre lang aufbewahrt bleiben. Achtung: Auch digitale Aufzeichnungen fallen unter diese Frist. Für empfangene oder abgesandte Geschäftsbriefe gilt: Sie sind grundsätzlich sechs Jahre lang aufzubewahren.

Anfang 2016 können Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2005, Inventare, die bis 31. Dezember 2005, oder Jahresabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2005 oder früher aufgestellt worden sind, entsorgt werden. Das gleiche gilt für Buchungsbelege aus dem Jahr 2005 und älter.

Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Durchschriften abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe, die bis zum 31. Dezember 2009 oder früher abgesandt wurden, dürfen ebenfalls vernichtet werden.

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