Erster Bericht der KZBV über zahnärztliche Qualitätsprüfungen

Das Potenzial ist da!

pr/pm
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über zahnärztliche Qualitätsprüfungen veröffentlicht. Geprüft wurde die korrekte Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen, bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war.

Die Ergebnisse im Einzelnen: Bundesweit wurden aus 15.100 Vertragszahnarztpraxen, die die Kriterien der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung erfüllen, per Zufall 460 Praxen für eine Prüfung der Qualität der Überkappungsmaßnahmen ermittelt.

In der Auswertung der insgesamt 4.490 einzelnen Behandlungsfälle wurden in 71 Prozent der Fälle keine Auffälligkeiten festgestellt, die Qualitätskriterien waren erfüllt (Kategorie a). In neun Prozent der Fälle gab es geringe Auffälligkeiten (Kategorie b), in 20 Prozent der Fälle fanden sich erhebliche Auffälligkeiten (Kategorie c). Die Bewertung der einzelnen Behandlungsfälle einer Praxis führen in Summe zur Gesamtbewertung der Praxis.  

Die KZBV sieht noch Verbesserungspotenzial

In der Gesamtbewertung konnten in 27 Prozent der Praxen die Qualitätskriterien (Kategorie a) eingehalten werden. Geringe beziehungsweise erhebliche Auffälligkeiten (Kategorien b und c) stellten die Prüfer in 39 Prozent beziehungsweise 34 Prozent der Praxen fest. Durch eine strenge Bewertungssystematik können allerdings wenige „schlechte“ Bewertungen der einzelnen Behandlungsfälle schnell zu einer „schlechten“ Gesamtbewertung führen.

Die KZBV sieht hier Verbesserungspotenzial. Da jedoch noch keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorliegen, würden zu diesem Zeitpunkt nur die Ausgangslage dargestellt werden, heißt es in dem Bericht. Ziel der kommenden Jahre werde es sein, die Anteile der B- und C-Bewertungen deutlich zu verringern, beispielsweise durch einschlägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Maßnahmen waren nach der Übergangsregelung laut Richtlinie im ersten Prüfjahr nicht zu treffen.

Der G-BA sieht "ausbaufähige Basis für steigende Qualität"

Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen aus der zahnärztlichen Stichprobenprüfung in seiner Kommentierung als ausbaufähige Basis für steigende Qualität ein. Ohne die gute Mitwirkung der Praxen hätte das erstmalige Erheben der Zahlen aus den Dokumentationen von 2018 sicherlich nicht geklappt. Denn das Zeitfenster zwischen dem Inkrafttreten der Verfahrensregelungen und der Umsetzung für die KZVen und die KZBV ist vergleichsweise eng gewesen.

Zum Hintergrund: Nach dem Inkrafttreten der Qualitätsprüfungs- und der Qualitätsbeurteilungsrichtlinie lagen im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für einen Start der Qualitätsprüfung vor. Daraufhin haben im 2. Halbjahr 2019 die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erstmalig Qualitätsprüfungen entsprechend der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (QP-RL-Z) zu den inhaltlichen Vorgaben der Richtlinie über die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung und -förderung der indikationsgerechten Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahnes (QBÜ-RL-Z) durchgeführt.
Geprüft wurden Überkappungsmaßnahmen, die im Abrechnungsjahr 2018 erbracht wurden. Gemäß Richtlinie berichteten die KZVen der KZBV über die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen. Die KZBV stellte jetzt dem G-BA erstmals einen zusammenfassenden Bericht zur Verfügung, der die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen – gegliedert nach KZVen – umfasst.

ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, zur Etablierung der Qualitätsprüfungen:

ZA Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, zur Etablierung der Qualitätsprüfungen:

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