Dekret verschärft Aufsicht über Zahnarztketten
Als Nachtrag zu den im Khattabi-Gesetz vom 19. Mai 2023 (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheitszentren, LOI n° 2023-378 du 19 mai 2023 visant à améliorer l'encadrement des centres de santé, ) vorgesehenen Sofortmaßnahmen regelt das Dekret die Aufsicht über Gesundheitszentren. Ergänzt wurde das Khattabi-Gesetz bereits im Dezember 2023 durch die sogenannte Loi Valletoux, die den Finanzgerichten die Möglichkeit einräumt, Gesundheitszentren zu überprüfen.
Mit dem Dektret müssen von nun an die Diplome und Arbeitsverträge der in den Zentren tätigen Beschäftigten den Gesundheitsämtern und den Berufskammern vorgelegt werden. Die Leiter der Zentren müssen dem Amt zudem jährlich eine Kontenübersicht übermitteln.
24 Zentren wurde bereits die Zulassung verweigert
Die Gesundheitszentren haben auch die Pflicht, ihre Patienten besser über die Namen und Qualifikationen ihrer Behandler zu informieren. Von den 2.055 Gesundheitszentren in der Zahn- und Augenheilkunde, wurde 24 bereits die Zulassung verweigert.
„Angesichts der zunehmenden Fehlentwicklungen und Missbräuchen, die in einigen zahnärztlichen und augenärztlichen Zentren festgestellt wurden, werden die Bedingungen für die Gründung dieser Gesundheitszentren verschärft“, heißt es in dem Dekret, das damit die zuvor gültigen Regelungen wiederherstellt, wonach die Zulassung der Gesundheitszentren durch die regionalen Gesundheitsbehörden (Agences régionales de santé, ARS) erfolgt.
„Das Gesetz vom 19. Mai führt somit wichtige Regulierungs- und Sanktionsmaßnahmen für Gesundheitszentren mit zahnärztlichen, ophthalmologischen oder orthoptischen Aktivitäten ein, um einen besseren Schutz der Patienten zu gewährleisten“, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Das Dekret regelt
die Modalitäten der Rechnungskontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer,
den Inhalt der Zulassungsunterlagen: Vorausetzung für die Gründung sind Unterlagen zum Gesundheitsvorhaben und eine Übersicht der leitenden Organe,
Ein nationales Verzeichnis listet die von den Generaldirektoren der Gesundheitsämter ergriffenen Maßnahmen zur Aussetzung und Schließung von Zentren auf.
die Aufgaben des medizinischen oder zahnmedizinischen Ausschusses, der für die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung verantwortlich ist,
und die Tabelle der Höhe der Verwaltungsstrafen und Zwangsgelder im Falle von Verstößen. So kann die Nichteinhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen oder Betrug gegenüber der Sozialversicherung Sanktionen bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.