Der Gesundheitsreserve geht das Geld aus
Drei Jahre nach dem Beschluss zum Aufbau einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ fehlt offenbar das Geld, um das Projekt voranzutreiben. Dies berichtet die „Welt am Sonntag" und beruft sich auf Informationen aus dem Gesundheitsministerium: „Für die Phasen zwei und drei wurden bislang keine Haushaltsmittel für die weitere Konzeptionierung sowie mögliche Beschaffungen zugewiesen“, wird ein Sprecher des Ministeriums zitiert.
Die Reserve soll den Bedarf des Gesundheitssektors und des Bundes für bis zu sechs Monate decken. Dafür sollen Waren eingelagert und Produktionskapazitäten und Neuproduktion vorgehalten werden. So der Plan. In der ersten Phase des Projekts sollten Schutzausrüstungen und Medizinprodukte bevorratet werden. Im zweiten Schritt sollte die Reserve mit Gütern wie Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgestockt werden, die von Unternehmen in Deutschland produziert werden. In diesem Jahr sollte eigentlich Phase drei, der Dauerbetrieb, starten.
Projekt steckt noch immer in Phase 1
Der Sprecher sagte gegenüber der „Welt am Sonntag", bisher seien 245 Millionen Masken eingelagert, die zu Beginn der Corona-Pandemie beschafft wurden und bis Ende 2023 haltbar sind, zum Teil auch bis 2026. Und weiter: „Das Bundesministerium für Gesundheit hatte für die Jahre 2022 sowie 2023 jeweils 250 Millionen Euro an Haushaltsmitteln angemeldet sowie für die Folgejahre ab 2024 jeweils 50 Millionen Euro.“ Das Bundesfinanzministerium habe aber im Oktober 2022 die Freigabe abgelehnt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Tino Sorge (CDU), sprach in der „Welt am Sonntag“ von einem „Armutszeugnis, dass sich die Ampel in dieser Frage offensichtlich wieder selbst blockiert“. Der FDP-Obmann im Haushaltsausschuss, Karsten Klein, sagte der Zeitung: Bevor Gelder für die nächste Phase des Aufbaus der Reserve bereitgestellt würden, sei zuerst der Bedarf zu ermitteln. Zudem seien „Alternativen zu einer physischen Bevorratung zu prüfen“. Die primäre Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.