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Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen

Der VDZI feiert seinen 70. Geburtstag

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Gesellschaft
Seit 70 Jahren setzt sich der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) für die Branche ein. Ein Blick zurück zeigt, wie technologischer Fortschritt, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Politik das Handwerk über die Zeit verändert haben. Lust auf einen Parforceritt durch die Geschichte des modernen Zahnersatzes und seiner Hersteller?

Die Geschichte der Zahntechniker beginnt eigentlich schon viel früher, und zwar 1910: Damals fand nämlich die Generalversammlung des Vorstandes Deutscher Zahntechniker in München statt, die aus den Innungen der Zahn-Künstler hervorgegangen waren. Oder spätestens 1930, als die Zahntechnik als selbstständiges Handwerk vom Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag und dem Reichsverband des deutschen Handwerks offiziell anerkannt wurde. Vier Jahre später –1934 – wurden die ersten Zahntechniker-Innungen gegründet.

1951 hielten der neu gegründete Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien (BgzL) und der Verband der deutschen zahnärztlichen Berufsvertretungen (VDZB) vertraglich fest, dass die technische Herstellung von Zahnersatz nicht unter den Begriff der Ausübung der Zahnheilkunde fällt und die Herstellung von Prothesen – sofern sie nicht in praxiseigenen Laboratorien erfolgt – grundsätzlich den gewerblichen zahntechnischen Laboratorien vorbehalten ist. Und: Die Ausbildung von Personal zur technischen Herstellung von Zahnersatz sollte allein in der Hand der Zahntechniker liegen.

Mit dem Zahnheilkundegesetz von 1952 wurde das Zahntechniker-Handwerk auf die rein handwerkliche Herstellung des Zahnersatzes beschränkt.

Am 25. August 1956 wurde schließlich der „Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)“ als Zusammenschluss des BgzL und des Hauptinnungsverbandes in Augsburg gegründet. Der BgzL, nach seinem Vorsitzenden Hans Dittenheber auch Dittenheber-Verband genannt, vertrat bis dahin die Zahntechniker in der Amerikanischen und in der Französischen Besatzungszone; der Hauptinnungsverband, nach dem Innungsmeister Emil Hohmann auch als Hohmann-Verband bekannt, war für die Britische Besatzungszone zuständig.

1959: Das Berufsbild des Zahntechnikers steht

Bereits zwei Jahre später wurde das Hamburger Abkommen unterzeichnet: Darin verzichtete der VDZI auf die Eingliederung des Zahnersatzes am Patienten, umgekehrt sicherte die Zahnärzteschaft den Zahntechnikern zu, sie als selbstständigen Berufsstand anzuerkennen.

Als das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 1959 das Berufsbild des Zahntechnikers genehmigte, war der Weg frei, sich als Handwerk mit eigener bundesweit organisierter Standesorganisation zu etablieren. Bereits 1966 erreichte der Verband, dass zahntechnische Leistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingebunden wurden. Ein Jahr später traten die ersten ZE-Richtlinien in Kraft.

„Seit sieben Jahrzehnten steht der VDZI für die Interessenvertretung des Zahntechniker-Handwerks; für Qualität, Ausbildung, unternehmerische Verantwortung und den stetigen Dialog innerhalb der Branche wie auch mit Politik und Partnern.“

VDZI-Präsident Dominik Kruchen auf dem Festakt in Leipzig


1965 stellte der Bundesgerichtshof klar: Die prothetische Versorgung gehört zur kassenzahnärztlichen Versorgung. Und 1972 urteilte das Bundessozialgericht, dass Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen als einheitliche Leistung beurteilt werden, einschließlich der handwerklichen Tätigkeit.

Im Jahr 1973 verleiht der VDZI zum ersten Mal die Goldene Ehrennadel für Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um das Zahntechniker-Handwerk verdient gemacht haben.

Mit einem Urteil des Bundessozialgerichts wird den Zahnärzten und Krankenkassen 1974 auferlegt, die Versorgung mit Kronen und Brücken in ihre Verträge aufzunehmen. Außerdem wird das Fehlen von Zähnen als Krankheit anerkannt und als Folge Zahnersatz im Sachleistungsprinzip bezuschusst.

1977 wurde das Zahntechniker-Handwerk erstmals in die Reichsversicherungsordnung (RVO) eingebunden: Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz regelte die Beziehungen zwischen Kassenzahnärzten und Zahntechnikern mit Ausnahme der Vergütung sowie die Rechnungsregelung nach einheitlichen Grundsätzen nach dem bürgerlichen Vertragsrecht.

Zwei Jahre danach verfügte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Herstellung der zahntechnischen Leistung keine Ausübung der Zahnheilkunde im Sinne des § 1 Zahnheilkundegesetz ist. Außerdem wurde zum ersten Mal der Gysi-Preis als Nachwuchswettbewerb ausgerufen.

Zum Praxislabor schrieb die Bundesregierung 1981: „Werden Zahnprothesen in einem zahnärztlichen Labor nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für andere Zahnärzte gefertigt, und wird somit ein besonderer Gewinn angestrebt, so liegt ein Gewerbebetrieb vor, der ebenfalls wie der des Zahntechnikers der Gewerbesteuer unterliegt.“

1983 wurde das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL I) eingeführt. Seit 1989 dürfen die Zahntechniker direkt mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln. Und: Das Bonusheft wird eingeführt.

Mit der Wiedervereinigung 1990 kehrten die Zahntechniker, die in der DDR dem mittleren Medizindienst angehörten, wieder ins Handwerk zurück. Die nach dem Mauerfall gegründeten DDR-Verbände wurden aufgelöst und automatisch Mitglieder im VDZI der Bundesrepublik. Ein Jahr später wurde das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL II) eingeführt und dabei dessen Beschreibung auf den VDZI und die Krankenkassen übertragen.

Und dann kam die Causa Horst Seehofer

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992 senkte Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer die Vergütungen ab; Anhebungen mussten sich ab 1993 an der Entwicklung der GKV-Grundlohnsumme orientieren.

1997 rief der VDZI zu einer „qualitätsorientierten komplementären Leistungspartnerschaft“ zwischen Zahnarzt und Zahntechnikermeister als Voraussetzung für eine bessere Versorgung mit ZE auf.

Ende 1998 gründete sich die Initiative proDente. 2001 wurde der 1. Studiengang Dentaltechnologie an der Fachhochschule Osnabrück angeboten. Die Lehrinhalte wurden von der FH gemeinsam mit dem VDZI erarbeitet. Ein Jahr später fasste das Bundesgesundheitsministerium den Plan, mit Polen Verträge über die Lieferung von Zahnersatz für die Bundeswehr abzuschließen. Der VDZI konnte dies im letzten Moment verhindern. Überdies gründeten die Zahntechniker eine eigene Krankenkasse: Die IKK Direkt, die später mit der TK fusionierte.

2003 starteten VDZI und Zahntechniker-Innungen die Qualitätsinitiative „Allianz Meisterliche Zahntechnik“ für Meisterlabore, die strenge Qualitätsstandards, CE-geprüfte Materialien und hohe Anforderungen an Zahn­ersatz samt Sonderanfertigungen erfüllen. Die Fallzahl der Versorgungen ging 2004 allerdings dramatisch zurück. Die Folge für die Betriebe: viele arbeitslose  Zahntechniker. 2005 wurden die befundorientierten Festzuschüsse für Zahnersatz eingeführt. 2006 trat das BEL II – 2006 in Kraft, was nach und nach durch das heutige BEL II – 2014 ersetzt wurde.

Das Thema Billigzahnersatz aus dem Ausland

2010 kommt das Sozialgericht Hannover zu dem Schluss, dass der Einzelvertrag der AOK-Niedersachsen mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG über die Lieferung von Billigzahnersatz aus dem Ausland unzulässig ist. 2013 zieht der VDZI von Frankfurt am Main nach Berlin.

Mit seinem Beschluss zur Einfügung des Befunds „Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz je Flügel einer Adhäsivbrücke“ in die Festzuschuss-Richtlinie sorgt der G-BA 2018 für die Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V.

2020 beschloss der G-BA die Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene in die vertragsärztliche Versorgung. Im März 2022 feierte der zahntechnische Branchentreff Zahntechnik plus Premiere. Zahnärzte und Zahntechniker sind sich am Ende einig: Für eine qualitätsgesicherte Versorgung sind Zahnarzt und Meisterlabor zwingend zu beteiligen.

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