Vergütung zahnmedizinischer Leistungen in Vollnarkose

DGMKG beklagt Versorgungssituation

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Die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) fordert eine adäquate Vergütung für zahnmedizinische Leistungen in Vollnarkose bei vulnerablen Patienten.

Vulnerable Patienten wie Pflegebedürftige, Kinder und Erwachsene mit gesteigerter Behandlungsangst oder mit geistigen und körperlichen Einschränkungen benötigen oft eine zahnmedizinische Versorgung in Vollnarkose – und damit im Krankenhaus. Diese Versorgung könne jedoch derzeit nicht ausreichend gewährleistet werden, kritisiert die DGMKG.

Da konservierend-prothetische Behandlungen in Narkose bei vulnerablen Patienten deutlich länger dauerten und auch nicht ausreichend vergütet würden, entstünden bei den Kliniken, die diese Versorgungen anbieten, hohe Defizite, führt die DGMKG aus. Bei Kapazitätsengpässen könne es daher vorkommen, dass vulnerablen Patienten eher ein Zahn gezogen wird, statt ihn mit zahnerhaltenden oder prothetischen Maßnahmen zu erhalten.

„Es handelt sich nicht um Komfortnarkosen!"

„Da es sich bei der Behandlung von vulnerablen Gruppen nicht um  Komfortnarkosen handelt, sondern um eine dringende medizinische  Notwendigkeit, fordert die DGMKG Politik und Kostenträger auf, die  Kosten für zahnmedizinische Leistungen – unter anderem auch den  Zahnerhalt durch Prophylaxe und restaurative Therapiemaßnahmen – bei  vulnerablen Gruppen in Narkose adäquat zu vergüten“, so Prof. Dr. Diana Wolff, Präsidentin der VHZMK und Ärztliche Direktorin der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde am Universitätsklinikum Heidelberg.

Für die betroffenen vulnerablen Patientengruppen bedeute die derzeitige Lage im  Vergleich zu „regulären“ Patienten eine deutliche Minderversorgung.

Als vulnerabel gelten laut DGMKG Patientengruppen, "die nicht ambulant auf dem Zahnarztstuhl in einer zahnärztlichen Praxis in örtlicher Betäubung oder unter Nutzung von Sedierungsverfahren behandelt werden können, sondern eine Allgemeinanästhesie mit teilweiser oder vollständiger Ausschaltung des Bewusstseins – also unter stationären Bedingungen – benötigen,“ erläutert DGMKG-Präsident Dr. Jörg-Ulf Wiegner.

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