DGZ-Spezialist für Zahnerhaltung auch außeruniversitär möglich
Die Vorgaben für Zahnärzte und Zahnärztinnen, sich Spezialist für Zahnerhaltung (präventiv und restaurativ) der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) nennen zu dürfen, sind gegenüber anderen Zahnerhaltungscurricula umfangreich. Neben unter anderem mindestens 300 Fortbildungsstunden, 12 dokumentierten Patientenfällen und drei Publikationen auf dem Gebiet der Zahnerhaltung in Fachzeitschriften war bislang auch eine dreijährige universitäre schwerpunktmäßige Tätigkeit auf diesem Gebiet erforderlich.
Dieser Tätigkeitsnachweis ist nun auch aus der Praxis heraus möglich. Die dreijährige Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Zahnerhaltung können Interessierte nun alternativ bei einem niedergelassenen Spezialisten der DGZ ableisten.
Die 300 Fortbildungsstunden sollen in den verschiedenen Teilbereichen der präventiven und restaurativen Zahnerhaltung erworben werden. Dazu zählen zum Beispiel die Kariesdiagnostik, minimal- bis non-invasive Behandlungsformen wie Kariesinfiltration oder Fluoridierung und die Prävention und Therapie von erosiven Zahnhartsubstanzdefekten.
Neue curriculare Fortbildung ist der DGZ-Junior Spezialist
Um die Spezialisierung junger Kollegen zum ausgewiesenen Zahnerhalter zu fördern, hat die DGZ eine weitere curriculare Fortbildung aufgelegt: den DGZ-Junior-Spezialisten. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Fortbildungsmodulen, die über zwei Jahre hinweg deutschlandweit an Universitätszahnkliniken angeboten werden. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Fallpräsentation.
Die DGZ möchte so Kompetenzen für die Vollspezialisierung vermitteln und den Wissenstransfer zwischen den Universitäten fördern. Das erste Spezialisierungsprogramm zum DGZ-Junior-Spezialisten für 2020/2021 ist bereits gestartet.
Weitere Informationen erhalten Interessierte aufwww.dgz-online.deund im Sekretariat der DGZ unter Telefon 069/30 06 05 78.