"Die Chancen der Kammern aufzeigen"
Wo sehen Sie Schwerpunkte, die Rolle und Bedeutung der Kammern zukünftig zu stärken?
Prof. Dietmar Oesterreich:Ordnungspolitisch besitzen die Zahnärztekammern aufgrund der Heilberufsgesetzgebung ein breites Spektrum an Aufgaben. In der Politik scheint dies oftmals wenig bekannt. Deswegen wird es ein zukünftiger Schwerpunkt sein, die vielfältigen Aufgaben der Kammern - unter anderem in den Bereichen Qualitätssicherung, Überwachung der Berufspflichten, Fort- und Weiterbildung, aber auch generell im Bereich der Beratung der Kollegen bei der zahnärztlichen Berufsausübung - darzustellen.
Gesetzesinitiativen auf Bundesebene sind oftmals durch unzureichende Wahrnehmung dieser wichtigen Kammerfunktion gekennzeichnet. Hier müssen wir verstärkt informieren und die Chancen der zahnärztlichen Selbstverwaltung, sprich der Kammern, aufzeigen.
Welche Bedeutung hat die "Zahnärztliche Berufsausübung" für die Arbeit der Bundeszahnärztekammer?
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sind oftmals schwer zu durchschauen und bedürfen einerseits der kritischen Begleitung, gleichzeitig aber auch der praxisgerechten Ausgestaltung. Beispielhaft sei hier nur der zentrale Bereich der Hygiene in der Praxis erwähnt.
Somit ist der Bereich der zahnärztlichen Berufsausübung nicht nur ein wesentliches Element der Qualitätssicherung, sondern auch zentrale Aufgabenstellung der BZÄK und der Landeszahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer wirkt hier unterstützend und koordinierend, aber auch aufgrund nationaler und europäischer Entwicklungen initiativ
Warum ist die Musterberufsordnung Gegenstand der Beratung der Bundesversammlung?
Die ständige Beschäftigung mit den Berufspflichten und ihrer transparenten Darstellung ist nicht nur eine zentrale Aufgabe, die sich aus der Freiberuflichkeit der Zahnärzteschaft ergibt, sondern auch eine aktive Auseinandersetzung mit den Entwicklungen in der Gesellschaft, der Rechtsprechung und den Erfahrungen des Praxisalltags. Gerade im Hinblick auf die Entwicklungen zur Schaffung eines Straftatbestands zur Korruption im Gesundheitswesen ist die eigenständige Gestaltung des Berufsrechts eine eindeutige Antwort des Berufsstands.
Wo sehen Sie zukünftige Schwerpunkte im Bereich der zahnmedizinischen Prävention?
Mit der klaren Orientierung auf vulnerable Patientengruppen, die deutliche Nachteile in der Mundgesundheit aufweisen, hat der Berufsstand die Weichenstellung für die Prävention vorgenommen. Sowohl die gemeinsam von BZÄK, KZBV und Wissenschaft entwickelten Konzepte für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie für frühkindliche Karies haben nachhaltig Wirkung in der Gesundheitspolitik hinterlassen.
Mit dem vorgesehenen Paragrafen 22a im Versorgungsstärkungsgesetz wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Ausweitung der Prävention vollzogen. Trotzdem gibt es im Hinblick auf die besondere Versorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere in der zahnärztlichen Praxis selbst, aber auch bei erforderlichen Narkosesanierungen, noch weiteren Handlungsbedarf.
Die sozialepidemiologischen Erkenntnisse zur Verbreitung der Parodontitis belegen, dass man insbesondere die Früherkennung und das Wissen in der Bevölkerung deutlich verbessern muss. Diesen Aufgabenstellungen wird sich die BZÄK zuwenden.
Die Fragen stellten Marius Giessmann und Claudia Kluckhuhn.