Die digitale Patientenakte soll für alle Versicherten automatisch kommen
Mit dem Gesellschafterbeschluss folgt die gematik einer politischen Vorgabe der Ampelkoalition. Die Regelung sieht vor, dass Versicherte, die keine ePA wollen, aktiv widersprechen müssen („Opt-out-Prinzip”), teilt die gematik mit. Mit der digitalen Patientenakte sollen unter anderem Röntgenbilder auf CD sowie Akten in Papierform und auch Faxe abgelöst werden. Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit der ePA einfacher und schneller ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können.
Versicherte müssen vier Entscheidungen treffen
Gleichzeitig sollen die Daten in anonymer Form für die Forschung verfügbar sein. Die ePA war 2021 als freiwilliges Angebot für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten gestartet – und gefloppt. Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom nutzten knapp zwölf Monate nach dem Start bundesweit nur 0,5 Prozent der Versicherten den Service. Offizielle Zahlen zur aktuellen Verbreitung gibt es nicht.
Bei dem nun angestrebten Verfahren werden vier wichtige „Opt-out”-Dimensionen geprüft: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Außerdem wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.
Kassen-App bleibt Zugang zur ePA
Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse aktiv registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der „Opt-out”-Lösung deutlich vereinfacht werden, erklärt die gematik. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden.