Die Krankmeldung ist künftig (fast) papierlos
Schluss mit dem Gelben Schein – das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG) regelt, dass Krankmeldungen auf Papier künftig durch eine digitale Bescheinigung für den Arbeitgeber ersetzt werden.
Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des krankgeschriebenen Patienten informieren. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte zuvor bestimmt, dass AU-Bescheinigungen ab Januar 2021 von den Ärzten an die Kassen nur noch digital übermittelt werden sollen.
KZBV und KBV kritisieren Beibehalt des Papierausdrucks
Das jetzt beschlossene neue Arbeitgeberverfahren zur eAU soll zum Januar 2022 starten. Das Verfahren ist dennoch nicht ganz papierlos. Die parallele Aushändigung der Bescheinigung durch den Arzt oder Zahnarzt an den Patienten besteht nämlich weiter.
Bisher läuft das Verfahren so: Ein Patient, der vom Arzt krankgeschrieben wurde, erhält drei Bescheinigungen: Eine, die er an den Arbeitgeber schickt, eine, die er an die Krankenkasse schickt, und eine für die eigenen Akten.
Bevor das Gesetz beschlossen werden kann, wird es noch im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten. Es ist dort zustimmungspflichtig.
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG)
Quelle: BFB