Die neuen Corona-Maßnahmen in Kürze
Angesichts der steigenden Infektionszahlen trafen sich die Regierungschefs der Länder gestern in Berlin, um neue und möglichst vernünftige Regelungen für die Pandemie-Bekämpfung zu finden. Priorität hat die Eindämmung der Virusverbreitung auf Feiern und Versammlungen. Ab dem Wert 50 sehen sich die Gesundheitsämter nicht mehr in der Lage, die Virusverbreitung lückenlos nachzuvollziehen und Infektionsketten zu erkennen. Am Ende der Diskussionen im Bundeskanzleramt stehen neue Regeln, gestaffelt nach drei Eskalationsstufen.
Eskalationsstufe 1
So lange die Inzidenz unter 35 liegt, ändert sich nichts, ab 35 treten einschränkende Maßnahmen in Kraft. Bei Zusammenkünften und Feiern dürfen sich dann nur noch 15 Menschen im privaten Rahmen und 25 im öffentlichen Raum treffen, parallel dazu wird die Maskenpflicht erweitert („ergänzende Maskenpflicht“). Laut Plan überall dort, wo Menschen dichter und zeitlich länger zusammenkommen. Mit ihrer Forderung, dann auch eine verpflichtende Sperrstunde einzurichten, scheiterte die Bundeskanzlerin, weshalb sie nur empfohlen werden kann.
Eskalationsstufe 2
In Gebieten, die bisher schon als Risikogebiet galten – die also innerhalb von sieben Tagen ab 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner verzeichneten – gilt Eskalationsstufe 2 und damit eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Niemand darf dann mehr Alkohol verkaufen, auch Spätis betrifft dieses Verbot.
Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch maximal zehn Personen gleichzeitig treffen, im privaten Raum dürfen diese nur noch aus zwei Haushalten kommen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.
Eskalationsstufe 3
Übersteigen die Werte die 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner und kann der Anstieg nicht innerhalb von zehn Tagen gebremst werden, dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch fünf Menschen gleichzeitig treffen. Verbindliche Sperrstunde ist dann um 23 Uhr. Dann wäre auch ein zweiter bundesweiter Lockdown denkbar, der erneut politisch diskutiert und beschlossen werden müsste.
Streitpunkt Beherbergungsverbot
Ungelöst ist der seit Tagen schwelende Streit um von Bundesländern verhängte Beherbergungsverbote. Nach den Herbstferien, am 8. November, sollen die Regelungen neu überprüft werden.