Die neuen Regeln zur Pandemiebekämpfung
In einer Telefonkonferenz legten Bund und Länder die weitere Marschrichtung zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland fest. In ihrem Beschlusspapier stellten sie heraus, dass das Infektionsgeschehen regional sehr unterschiedlich verteilt sei. Hohe Infektionszahlen erforderten und legitimierten andere Maßnahmen als niedrige. Deshalb bedeute ein abgestimmtes Handeln, dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt werde.
Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:
Quarantäne für Reiserückkehrer
Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne). Durch geeignete Informationsmaßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten will der Bund hierüber verstärkt aufklären. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten. Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete sollte verzichtet werden.
Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten soll zudem eine unverzügliche Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht gewährleistet werden. Dazu sollen die Länder stellen die darauf aufbauenden Kontrollen sicherstellen.
Die Testpflicht für Reiserückkehrer wird für die Risikogebiete vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Daneben streben Bund und Länder weitere Vereinbarungen mit den Risikoreiseländern über die bereits bestehende Vereinbarung mit der Türkei an, wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rückreise verbindlich getestet werden, so dass bereits eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden wird.
Ab 1. Oktober 2020 soll eine neue Regelung zur Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Der Bundesgesundheitsminister wird in Absprache mit der Gesundheitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen.
Bußgelder für Maskenverweigerer
Weitere größere Öffnungsschritte halten Bund und Länder vorerst für nicht gerechtfertigt, regionale Anpassungen seien jedoch möglich. Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll beibehalten werden und wird weiterhin ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygienemaßnahmen und durch Kontaktbeschränkungen.
Die Länder sollen das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen (in einigen Ländern ist das Bußgeld bereits jetzt schon höher, in anderen niedriger). Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional-und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein -wie ein Bußgeld wirkendes-erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.
Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht erheben, wurde in einem Zusatz zum Bund-Länder-Beschluss festgehalten.
Großveranstaltungen und Familienfeiern
Bund und Länder legten ferner fest, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollen. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
Bei Familienfeiern konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen einigen. Die Bürger werden gebeten, kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und vertretbar sind. Der Mindestabstand sei zu gewährleisten, Treffen sollten bevorzugt im Freien stattfinden, in geschlossenen Räumlichkeiten sei auf eine ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen seien für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl, heißt es in dem Beschluss.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Bund und Länder halten einen massiven Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesundheitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, einen durchgängig medienbruchfreien Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar. Sie verweisen auf den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, der in Kürze vorgestellt und umgesetzt werden soll.