Entwurf zum Corona-Schutzgesetz im Bundestag beraten

„Die Pandemie geht nicht in die Sommerpause”

pr
Mit mehreren Neuregelugen will die Koalition den Corona-Schutz für vulnerable Gruppen im Herbst verbessern. Im Fokus: eine Impfkampagne für Menschen ab 60. Und: Zahnärzte sollen bis Ende April 2023 impfen.

Im Sinne des vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Sieben-Punkte-Plans für den Herbst sollen zum Schutz vor COVID-19 die Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst- und Wintersaison verbessert, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden. So steht es in einem ersten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen Covid-19”, den der Bundestag gestern kurz vor der Sommerpause beraten hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sicherte Vorbereitungen für einen umfassenden Corona-Schutz für den Herbst zu. Die Pandemie werde nicht in die Sommerpause gehen, aber auch die Pandemiebekämpfung nicht, erklärte er. Man dürfe nicht ein drittes Mal unvorbereitet in den Herbst gehen, erklärte er. Die Politik werde alles Notwendige tun, um der Situation zu begegnen.

Impfverordnung gilt vorerst bis Ende 2022

Demnach sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert werden. Ferner sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt sein, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen. Die Länder sollen eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Mögliche weitere Auflagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden, so der Entwurf.

Ferner sollen laut Entwurf Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden. Die Meldungen sollen technisch angepasst werden, um den Aufwand zu reduzieren, heißt es. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Schließlich sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Auch die Abwasserüberwachung könne auf dieser Basis fortgeführt werden, heißt es in der Vorlage.

Pandemiemanagementkonzept wird im Gesundheitsausschuss beraten

In einem eigenen Antrag schlug die CDU/CSU-Fraktion vor, umgehend ein stufenweises Pandemiemanagementkonzept zu erarbeiten, das einen wirksamen Maßnahmenkatalog nach dem 23. September 2022 ermöglichen solle, wenn die jetzigen Auflagen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) auslaufen. Angemahnt wurden eine bessere Datengrundlage, ein Impfregister und eine überarbeitete Teststrategie. Ferner sollte bis zum 31. August 2022 einen Evaluationsbericht über die bisherige Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt werden.

Der Gesetzesentwurf der Koalition wie auch der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

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