Die TI-Pauschale steigt um 2,8 Prozent
Die monatliche TI-Pauschale für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung 2023 eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Für 2026 steigt die Höhe der Pauschale damit um 2,8 Prozent. Darauf hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) noch einmal hingewiesen.
Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Zusätzlich müssen sie mit notwendigen Komponenten und Diensten ausgestattet sein, so der Hinweis der KBV zum Jahreswechsel. Fehle der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, würde die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlten mehrere Anwendungen, würde keine TI-Pauschale gezahlt, erläutert sie im Zusammenhang.
Es gibt nun nur noch eine TI-Pauschale
Die sogenannten TI-Pauschalen 2 und 3 sind zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Sie sahen eine reduzierte Erstattung der Kosten für Praxen vor, deren Erstausstattung (Pauschale 2) oder Konnektortausch (Pauschale 3) zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgt war. Diese Praxen hätten für einen Zeitraum von 30 Monaten eine der reduzierten TI-Pauschalen erhalten, um eine doppelte Erstattung der Kosten zu vermeiden, heißt es von der KBV.







