Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

KBV informiert über jährliche Erhöhung

Die TI-Pauschale steigt um 2,8 Prozent

LL
Praxis
Zum Jahresbeginn ist die monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) turnusmäßig gestiegen – diesmal um 2,8 Prozent. Praxen erhalten sie für die Finanzierung der Installation und der Betrieb der TI.

Die monatliche TI-Pauschale für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung 2023 eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Für 2026 steigt die Höhe der Pauschale damit um 2,8 Prozent. Darauf hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) noch einmal hingewiesen.

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Zusätzlich müssen sie mit notwendigen Komponenten und Diensten ausgestattet sein, so der Hinweis der KBV zum Jahreswechsel. Fehle der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, würde die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlten mehrere Anwendungen, würde keine TI-Pauschale gezahlt, erläutert sie im Zusammenhang.

Es gibt nun nur noch eine TI-Pauschale

Die sogenannten TI-Pauschalen 2 und 3 sind zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Sie sahen eine reduzierte Erstattung der Kosten für Praxen vor, deren Erstausstattung (Pauschale 2) oder Konnektortausch (Pauschale 3) zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgt war. Diese Praxen hätten für einen Zeitraum von 30 Monaten eine der reduzierten TI-Pauschalen erhalten, um eine doppelte Erstattung der Kosten zu vermeiden, heißt es von der KBV.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.