Rechtsgutachten zur Klinikreform

„Die Vorschläge der Regierung sind nicht verfassungskonform“

pr
Die Pläne der Bundesregierung zur Krankenhausreform greifen zu stark in die Länderhoheit ein und sind damit nicht verfassungskonform, bilanziert ein neues Rechtsgutachten der Länder Bayern, NRW und Schleswig-Holstein.

Bayerns GesundheitsministerKlaus Holetschek (CSU) betonte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem nordrhein-westfälischen GesundeitsministerKarl-Josef Laumann und der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (beide CDU): „Das Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Sie missachten vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeutet also einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden.“

Die Länder bräuchten auch künftig weitreichende Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung, forderte Holetschek. Bei einer zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln würden die drei Länder nicht mitgehen.

"Jede bundesrechtliche Regelung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft"

Ob der Vorschlag der Regierungskommission verfassungskonform ist, sollte der Augsburger Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger prüfen. Dem Rechtsexperten zufolge müssen den Ländern für die Krankenhausplanung kraft Verfassungsrecht eigenständige und umfangmäßig erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl legislativer als auch administrativer Art verbleiben. Jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung finde dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft.

Damit sind laut Wollenschläger Regelungen des Bundes unzulässig, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden. Sein Fazit: Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund sei in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es bestünden aber Reformoptionen im Rahmen der Kompetenzordnung.

Die Pläne der Krankenhaus-Reformkommission sehen eine Unterteilung der Kliniken in die Level Grund-, Regel- oder Maximalversorgung vor. Zudem sollen Krankenhäusern genau definierte Leistungsgruppen zugewiesen werden. Davon soll abhängen, welche Behandlungen noch bezahlt werden.

Laumann betonte, er sei froh, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zwischenzeitlich bereits angekündigt hatte, keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten wolle. Auf dieser Grundlage würden nun die Gespräche fortgesetzt.

Decken sagte,die geplante Reform des Bundes sei zwar wichtig. Sie würde nach derzeitigem Stand aber nicht nur die Krankenhausfinanzierung neu regeln, sondern auch Vorgaben zur Krankenhausplanung machen, die massiv in die Planungshoheit der Länder eingreifen würden. Insbesondere bei der Festlegung von Strukturvoraussetzungen würden die Kompetenz und Erfahrung der Länder benötigt, die ihre regionalen Besonderheiten kennen. Und ergänzte: „Wir wollen keinesfalls eine Reform verhindern, sondern – ganz im Gegenteil – einen Erfolg der Reform ermöglichen.“

Lauterbach hatte gesagt, das Gutachten befasse sich mit überholten Reformplänen und werde von anderen Experten so auch nicht bestätigt. Man werde weiter mit den Landesministerien zusammenarbeiten, hieß es. Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann machte hingegen klar, dass das Gutachten sowie auch die Stellungnahme der Krankenhauskommission zur Reform der Krankenhausvergütung nicht verbindlich seien. Und Janosch Dahmen, MdB/Grüne betonte, es sei gut, dass die Länder für eine Krankenhausreform zurzeit mit unterschiedlichen Gutachten noch einmal ihre besondere Verantwortung und Zuständigkeit für die Kliniken im Land feststellen ließen. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bestätigt das Gutachten deren Position, dass eine umfassende Krankenhausreform notwendig sei, aber die Landeshoheit über die Krankenhausplanung gewahrt werden müsse.

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