"Dies führt nicht zur notwendigen Rechtssicherheit!"
Die BZÄK verurteile jegliche Form von Korruption im Gesundheitswesen und steht seit jeher für eine Null-Toleranz-Politik, verdeutlichte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: "Bereits weit vor Beginn der Diskussion um die Notwendigkeit einer neuen Strafrechtsnorm war und ist korruptes Verhalten von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland durch die Berufsordnungen der Länder verboten."
Die BZÄK appelliert daher an die Bundesregierung, in dem gestern gebilligten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen die Kammern als Experten des Berufsrechts in der Frage möglicher berufsrechtlicher Pflichtverletzungen frühzeitig miteinzubeziehen.
Der Gesetzesbegründung fehlt die Konkretisierung
Die Kammer begrüße als ersten Schritt, dass der Gesetzgeber nunmehr die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern, die für alle Zahnärzte gelten, ausdrücklich als Grundlage der Beurteilung der Verletzung der heilberuflichen Unabhängigkeit anerkennt. „Der geplante Straftatbestand lässt aber auch weiterhin Mängel erkennen“, kritisiert Engel.
„Die Gesetzesbegründung äußert sich zwar zu den zulässigen und vom Gesetzgeber auch gewollten Möglichkeiten von zulässigen Kooperationen, lässt aber eine entsprechende Konkretisierung im Tatbestand selber weiterhin vermissen“, analysiert Engel. "Dies führt nicht zu der anzustrebenden und notwendigen Rechtssicherheit."